70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bonn. Das Landgericht Bonn entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Klage eines Bundeswehrsoldaten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Soldat aus Baden-Württemberg will 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er bei einem Geländemarsch zusammengebrochen war.
Es handelte sich um einen Eingangstest für den Lehrgang «Führer eines Jagdkommandos». Bei mehr als 30 Grad Außentemperatur begaben sich die Soldaten auf einen Hindernis-Parcours und anschließenden Geländemarsch mit Gepäck. Darauf folgte ein Rückmarsch - und der körperliche Zusammenbruch des damaligen Hauptfeldwebels. Die Folgen waren gravierend, da sich das Gewebe an den Oberschenkeln des Soldaten so stark zusammenzog, dass er operiert werden musste.
Aus Sicht des heute 34 Jahre alten Soldaten hatte es zu wenige Gelegenheiten für Trinkpausen gegeben. Der Bund ist nach Angaben des Gerichts der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag. Ein Bundeswehr-Sprecher erklärte, die Teilnahme an dem Lehrgang sei freiwillig und das Nicht-Bestehen habe für Soldaten keine laufbahnrelevanten Folgen. Auch könne man jederzeit ohne Angaben von Gründen abbrechen. Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung war 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen eine Geldauflage eingestellt worden.
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