Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bonn. Das Landgericht Bonn entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Klage eines Bundeswehrsoldaten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Soldat aus Baden-Württemberg will 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er bei einem Geländemarsch zusammengebrochen war.
Es handelte sich um einen Eingangstest für den Lehrgang «Führer eines Jagdkommandos». Bei mehr als 30 Grad Außentemperatur begaben sich die Soldaten auf einen Hindernis-Parcours und anschließenden Geländemarsch mit Gepäck. Darauf folgte ein Rückmarsch - und der körperliche Zusammenbruch des damaligen Hauptfeldwebels. Die Folgen waren gravierend, da sich das Gewebe an den Oberschenkeln des Soldaten so stark zusammenzog, dass er operiert werden musste.
Aus Sicht des heute 34 Jahre alten Soldaten hatte es zu wenige Gelegenheiten für Trinkpausen gegeben. Der Bund ist nach Angaben des Gerichts der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag. Ein Bundeswehr-Sprecher erklärte, die Teilnahme an dem Lehrgang sei freiwillig und das Nicht-Bestehen habe für Soldaten keine laufbahnrelevanten Folgen. Auch könne man jederzeit ohne Angaben von Gründen abbrechen. Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung war 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen eine Geldauflage eingestellt worden.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: