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Bonn. Das Landgericht Bonn entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Klage eines Bundeswehrsoldaten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Soldat aus Baden-Württemberg will 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er bei einem Geländemarsch zusammengebrochen war.
Es handelte sich um einen Eingangstest für den Lehrgang «Führer eines Jagdkommandos». Bei mehr als 30 Grad Außentemperatur begaben sich die Soldaten auf einen Hindernis-Parcours und anschließenden Geländemarsch mit Gepäck. Darauf folgte ein Rückmarsch - und der körperliche Zusammenbruch des damaligen Hauptfeldwebels. Die Folgen waren gravierend, da sich das Gewebe an den Oberschenkeln des Soldaten so stark zusammenzog, dass er operiert werden musste.
Aus Sicht des heute 34 Jahre alten Soldaten hatte es zu wenige Gelegenheiten für Trinkpausen gegeben. Der Bund ist nach Angaben des Gerichts der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag. Ein Bundeswehr-Sprecher erklärte, die Teilnahme an dem Lehrgang sei freiwillig und das Nicht-Bestehen habe für Soldaten keine laufbahnrelevanten Folgen. Auch könne man jederzeit ohne Angaben von Gründen abbrechen. Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung war 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen eine Geldauflage eingestellt worden.
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