Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bonn. Das Landgericht Bonn entscheidet am Mittwoch (10.00 Uhr) über die Klage eines Bundeswehrsoldaten gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Soldat aus Baden-Württemberg will 60.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil er bei einem Geländemarsch zusammengebrochen war.
Es handelte sich um einen Eingangstest für den Lehrgang «Führer eines Jagdkommandos». Bei mehr als 30 Grad Außentemperatur begaben sich die Soldaten auf einen Hindernis-Parcours und anschließenden Geländemarsch mit Gepäck. Darauf folgte ein Rückmarsch - und der körperliche Zusammenbruch des damaligen Hauptfeldwebels. Die Folgen waren gravierend, da sich das Gewebe an den Oberschenkeln des Soldaten so stark zusammenzog, dass er operiert werden musste.
Aus Sicht des heute 34 Jahre alten Soldaten hatte es zu wenige Gelegenheiten für Trinkpausen gegeben. Der Bund ist nach Angaben des Gerichts der Ansicht, dass kein Vorsatz vorlag. Ein Bundeswehr-Sprecher erklärte, die Teilnahme an dem Lehrgang sei freiwillig und das Nicht-Bestehen habe für Soldaten keine laufbahnrelevanten Folgen. Auch könne man jederzeit ohne Angaben von Gründen abbrechen. Ein Strafverfahren gegen den Ausbilder wegen fahrlässiger Körperverletzung war 2018 vor dem Amtsgericht Bad Kissingen gegen eine Geldauflage eingestellt worden.
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