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Laut Grundgesetz muss die Bundesregierung das Parlament in EU-Fragen «umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt» unterrichten. Aber ein wichtiger Bereich blieb bisher außen vor. Das wird sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun grundlegend ändern müssen.
Karlsruhe. Die Bundesregierung muss den Bundestag in der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik künftig deutlich mehr einbeziehen als bisher der Fall. Die Verpflichtung zur umfassenden und frühestmöglichen Unterrichtung in EU-Fragen gelte auch für diesen Bereich, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Der Bundestag müsse über Sitzungen und informelle Beratungen so rechtzeitig informiert werden, dass er auf Verhandlungslinie und Abstimmungsverhalten der Bundesregierung noch Einfluss nehmen könne, sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König. (Az. 2 BvE 3/15 u.a.)
Der außenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Jürgen Trittin, zeigte sich «überaus zufrieden». Noch vor wenigen Tagen sei die Übermittlung eines Papiers von Polen, Litauen und anderen EU-Staaten für ein neues Sanktionspaket wegen des Ukraine-Kriegs verweigert worden. «Mit dieser Praxis wird nach diesem Urteil Schluss sein.»
Das Karlsruher Verfahren ging auf Organklagen der Grünen und Linken im Bundestag zurück, die bereits 2015 vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise eingereicht worden waren. Seit der Bundestagswahl 2021 wird das Auswärtige Amt von der Grünen-Ministerin Annalena Baerbock geführt. Die Bundesregierung war aber bei ihrer Linie geblieben, dass für die Sicherheitspolitik eigene Regeln gelten.
Außen-Staatssekretärin Susanne Baumann begrüßte, dass es jetzt eine klare Maßgabe gebe. Man habe seit langem gewusst, «dass diese schwierige Materie klärungsbedürftig ist». Die Entscheidung werde nun sehr genau analysiert, um dann «für unsere Unterrichtungspraxis die notwendigen parlamentsfreundlichen Schlüsse daraus» zu ziehen.
2015 hatte die damalige Bundesregierung den Parlamentariern einen Konzeptentwurf für die inzwischen ausgelaufene EU-Operation «Sophia» gegen Schleuser im Mittelmeer erst dann zugänglich gemacht, als der Einsatz im Rat der EU-Mitgliedstaaten bereits beschlossen war. Das Papier durfte selbst dann nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags von Mitgliedern bestimmter Ausschüsse eingesehen werden.
Bei der zweiten Klage ging es außerdem um ein Schreiben des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an Kanzlerin Angela Merkel (CDU), das die Linksfraktion vergeblich angefordert hatte.
In beiden Fällen wurde der Bundestag in seinen Beteiligungsrechten verletzt, wie das Gericht jetzt feststellte. Das Parlament müsse frühestmöglich «auf einen der Regierung ebenbürtigen Informationsstand» gebracht werden, sagte König.
Laut Urteil wäre die Bundesregierung daher verpflichtet gewesen, den Bundestag über das Konzept zu informieren, «sobald es in ihren Einflussbereich gelangt war». Ein Entwurf hatte spätestens am 30. April 2015 vorgelegen. Die Einsicht wurde erst am 21. Mai ermöglicht. Damit habe die Bundesregierung «verhindert, dass der Bundestag auf das Krisenmanagementkonzept Einfluss nehmen konnte».
Zweiter wichtiger Punkt: Der Bundestag muss als Ganzer informiert werden. Nur so sei gewährleistet, dass «alle Abgeordneten gleichermaßen und unterschiedslos» auf die Informationen zugreifen könnten, sagte König. Die Richter beanstandeten deshalb auch, dass nur ein Teil der Abgeordneten das Konzept einsehen durfte.
Dem Urteil zufolge kann es für die Unterrichtungspflicht zwar auch Grenzen geben, die sich etwa aus dem Staatswohl ergeben. Die Bundesregierung müsse dem Bundestag aber die Gründe dafür darlegen.
Eine solche nachvollziehbare Begründung vermissten die Richter beim Schreiben des türkischen Ministerpräsidenten, das laut einem Pressebericht an sämtliche EU-Staats- und -Regierungschefs gegangen sein soll und die Zusammenarbeit in Migrationsfragen zum Gegenstand hatte. Der Linksfraktion war nur mitgeteilt worden, dass es sich um ein persönliches Schreiben an die Kanzlerin handele. Die Richter bezweifeln, dass hier ein besonderer Vertraulichkeitsschutz bestand.
Der europapolitische Sprecher der Linksfraktion, Andrej Hunko, erklärte, die Entscheidung stärke die Rechte des Deutschen Bundestags. «Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Lage von Bedeutung.»
Die Kläger hatten sich auf Artikel 23 des Grundgesetzes berufen. Dort steht, dass Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten mitwirken. Und weiter: «Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.»
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