Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nun ist es soweit: Nach monatelangem Ringen um die einzelnen Verbesserungen für die Bundeswehr hat der Bundestag das „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften“ verabschiedet.
Es lief auf einen Showdown zwischen Verteidigungs- und Innenpolitikern hinaus. Erstere haben ein Herz für die Bundeswehr und erkannten die Notwendigkeit einer attraktiveren Freiwilligenarmee sehr schnell. Letztere sahen zum Teil ein „Wünsch dir was“-Paket, das nicht noch weiter verbessert werden dürfe. Hinzu kamen fraktionsinterne Streitfragen. Der Deutsche BundeswehrVerband plädierte dafür, sich allein an der objektiven Notwendigkeit einzelner Maßnahmen zu orientieren.
Dazu gehörte an erster Stelle eine verbesserte Rentennachversicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Der Gesetzentwurf sah eine „Rentennachversicherung plus“ mit 15 Prozent zusätzlich vor. Hauptforderung des BundeswehrVerbandes waren 21 Prozent als ein Minimum gegenüber dem Niveau der Berufssoldaten und –beamten oder Zusatzversorgungen von Bund, Ländern und Kommunen im öffentlichen Dienst. Hauptforderung deshalb, weil dies eine Verbesserung mit echter Breitenwirkung ist. Jeder der jetzigen 125.000 Zeitsoldaten wird davon profitieren, wenn er die Bundeswehr mit dem Dienstzeitende wieder verlässt. Der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, nannte dies in der Anhörung vom 23. Februar eine „Rentennachversicherung plus plus“.
In der Bedeutung ebenso wichtig, zum Glück mit nicht so vielen Fallzahlen war die Einsatzversorgung, deren Stichtag einheitlich auf den 1. November 1991 zurückgesetzt wurde. Das wird auch die Vorausmission des Kambodscha-Einsatzes erfassen. O-Ton Wüstner hierzu: „Bei der finanziellen Versorgung der Verwundeten und Hinterbliebenen aus den Einsätzen darf es keine ‚Zwei-Klassen-Gesellschaft‘ geben.“
Viele Abgeordnete sahen das ebenso. Gleich drei von ihnen dankten dem Verband für seine wichtigen Impulse für das Vorhaben, allen voran der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Henning Otte. Fritz Felgentreu von der SPD betonte die Verbesserung durch die Fraktionen bei der Rentennachversicherung der Soldaten auf Zeit, während Tobias Lindner (Bündnis‘90/Die Grünen) ein differenziertes Bild zeichnete. Trotz vieler guter Punkte gebe es einige Unstimmigkeiten zum Beispiel bei den Perspektiven der Soldaten nach der Dienstzeit, deshalb lege seine Fraktion einen ganz eigenen Entschließungsantrag vor (Bundestagsdrucksache 18/4121). Christine Buchholz lehnte das Gesetz für Die Linke komplett ab: Eine Armee im Einsatz könne ohnehin nicht attraktiv sein.
Für den Deutschen BundeswehrVerband gibt es immer noch eine Menge zu tun. Die Verbesserungen bei der Hinzuverdienstgrenze und beim Versorgungsausgleich bei den Berufssoldaten im Ruhestand sind ein wichtiger Schritt. Aber so lange beides noch an die besondere Altersgrenze der Bundespolizei gekoppelt ist, bleibt es verbesserungsfähig. Und bei der regelmäßigen Arbeitszeit und der Mehrarbeitsvergütung gilt es weiterhin, auf Fallstricke zu achten.
Die Inhalte des verabschiedeten Gesetzentwurfs finden Sie im Mitgliederbereich.
Kurz vorher hatte das Parlament die Mission EUTM Mali mit der Erhöhung der personellen Obergrenze von 250 auf 350 Soldaten verlängert, um die Führung des Einsatzes ab August übernehmen zu können. Den Mandatstext finden Sie hier.
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