70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Nun ist es soweit: Nach monatelangem Ringen um die einzelnen Verbesserungen für die Bundeswehr hat der Bundestag das „Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in den Streitkräften“ verabschiedet.
Es lief auf einen Showdown zwischen Verteidigungs- und Innenpolitikern hinaus. Erstere haben ein Herz für die Bundeswehr und erkannten die Notwendigkeit einer attraktiveren Freiwilligenarmee sehr schnell. Letztere sahen zum Teil ein „Wünsch dir was“-Paket, das nicht noch weiter verbessert werden dürfe. Hinzu kamen fraktionsinterne Streitfragen. Der Deutsche BundeswehrVerband plädierte dafür, sich allein an der objektiven Notwendigkeit einzelner Maßnahmen zu orientieren.
Dazu gehörte an erster Stelle eine verbesserte Rentennachversicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Der Gesetzentwurf sah eine „Rentennachversicherung plus“ mit 15 Prozent zusätzlich vor. Hauptforderung des BundeswehrVerbandes waren 21 Prozent als ein Minimum gegenüber dem Niveau der Berufssoldaten und –beamten oder Zusatzversorgungen von Bund, Ländern und Kommunen im öffentlichen Dienst. Hauptforderung deshalb, weil dies eine Verbesserung mit echter Breitenwirkung ist. Jeder der jetzigen 125.000 Zeitsoldaten wird davon profitieren, wenn er die Bundeswehr mit dem Dienstzeitende wieder verlässt. Der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner, nannte dies in der Anhörung vom 23. Februar eine „Rentennachversicherung plus plus“.
In der Bedeutung ebenso wichtig, zum Glück mit nicht so vielen Fallzahlen war die Einsatzversorgung, deren Stichtag einheitlich auf den 1. November 1991 zurückgesetzt wurde. Das wird auch die Vorausmission des Kambodscha-Einsatzes erfassen. O-Ton Wüstner hierzu: „Bei der finanziellen Versorgung der Verwundeten und Hinterbliebenen aus den Einsätzen darf es keine ‚Zwei-Klassen-Gesellschaft‘ geben.“
Viele Abgeordnete sahen das ebenso. Gleich drei von ihnen dankten dem Verband für seine wichtigen Impulse für das Vorhaben, allen voran der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Henning Otte. Fritz Felgentreu von der SPD betonte die Verbesserung durch die Fraktionen bei der Rentennachversicherung der Soldaten auf Zeit, während Tobias Lindner (Bündnis‘90/Die Grünen) ein differenziertes Bild zeichnete. Trotz vieler guter Punkte gebe es einige Unstimmigkeiten zum Beispiel bei den Perspektiven der Soldaten nach der Dienstzeit, deshalb lege seine Fraktion einen ganz eigenen Entschließungsantrag vor (Bundestagsdrucksache 18/4121). Christine Buchholz lehnte das Gesetz für Die Linke komplett ab: Eine Armee im Einsatz könne ohnehin nicht attraktiv sein.
Für den Deutschen BundeswehrVerband gibt es immer noch eine Menge zu tun. Die Verbesserungen bei der Hinzuverdienstgrenze und beim Versorgungsausgleich bei den Berufssoldaten im Ruhestand sind ein wichtiger Schritt. Aber so lange beides noch an die besondere Altersgrenze der Bundespolizei gekoppelt ist, bleibt es verbesserungsfähig. Und bei der regelmäßigen Arbeitszeit und der Mehrarbeitsvergütung gilt es weiterhin, auf Fallstricke zu achten.
Die Inhalte des verabschiedeten Gesetzentwurfs finden Sie im Mitgliederbereich.
Kurz vorher hatte das Parlament die Mission EUTM Mali mit der Erhöhung der personellen Obergrenze von 250 auf 350 Soldaten verlängert, um die Führung des Einsatzes ab August übernehmen zu können. Den Mandatstext finden Sie hier.
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