Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
Der Landesverband Ost feiert Geburtstag – Die „Armee der Einheit“ wurde im DBwV verwirklicht
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ende 2019 soll die Bundeswehr ihre ersten Kampfdrohnen erhalten - aber nur zur Miete. Obwohl es sich um eine Übergangslösung handelt, wird ein stolzer Preis fällig. Berlin - Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) muss für die Anmietung von fünf Kampfdrohnen mehr als eine Milliarde Euro aufbringen. In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Schreiben des Finanzministeriums an den Bundestags-Haushaltsausschuss werden die Gesamtkosten für die israelischen «Heron TP»-Drohnen inklusive Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Ausbildung von Piloten auf 1,024 Milliarden Euro beziffert. Die unbemannten Flugzeuge sind für die Bundeswehr eine Übergangslösung bis zum Jahr 2025. Dann sollen sie durch eine europäische Kampfdrohne ersetzt werden, die derzeit noch entwickelt wird. Von der Leyen hatte sich Anfang 2016 für die «Heron TP»-Drohnen des israelischen Herstellers IAI entschieden. Sie sind 14 Meter lang, haben eine Spannweite von 26 Metern und können bei Bedarf mit Raketen bewaffnet werden. Sie sollen die derzeit von der Bundeswehr in Afghanistan und Mali genutzten Aufklärungsdrohnen desselben Produzenten ersetzen, die für eine Bewaffnung zu klein sind. Eine inzwischen gescheiterte Klage des US-Konkurrenzunternehmens General Atomics gegen die Auftragsvergabe hatte das Drohnen-Projekt aufgehalten. Jetzt ist die Unterzeichnung der Verträge mit neun Jahren Laufzeit für den Sommer geplant. Dann soll es noch einmal 27 Monate dauern, bis die Drohnen voraussichtlich Ende 2019 einsatzfähig sind. Das bedeutet, dass die Drohnen zunächst einmal nur höchstens sieben Jahre genutzt werden können. Allerdings gibt es anschließend die Möglichkeit, den Mietvertrag zu verlängern. Die Luftwaffe fordert seit vielen Jahren Kampfdrohnen zum Schutz der eigenen Soldaten in den Einsatzgebieten. Kritiker meinen dagegen, die ferngesteuerten Flugzeuge senkten die Hemmschwelle zum Waffeneinsatz, da es keine Piloten gibt, die gefährdet werden können. Die gezielten Tötungen von Terrorverdächtigen durch US-Drohnen in Pakistan, Afghanistan, Somalia oder im Jemen sind völkerrechtlich höchst umstritten. Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko nannte das Drohnen-Projekt ein «Milliardengrab». Er monierte, dass es bislang keine ausreichenden Informationen über die geplante Bewaffnung gebe. «Auch deutsche Kampfdrohnen könnten völkerrechtswidrig eingesetzt werden», sagte er. Im Unterschied zu den US-Einsätzen müssen bewaffnete Einsätze der Bundeswehr-Drohnen aber vom Bundestag genehmigt werden.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: