Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt war es nur folgerichtig, einen Digitalisierungstarifvertrag abzuschließen. Foto: fotolia
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Digitalisierung in der Arbeitswelt schreitet weiter voran, sie dürfte sich aufgrund der bisher in der Corona-Zeit gemachten Erfahrungen sogar noch forcieren. Die Änderungen der Arbeitsbedingungen spüren wir zunehmend, auch in allen Bereichen der Bundeswehr. Vor dem Hintergrund bestehender Unsicherheiten über die zukünftige digitale Arbeitswelt war es folgerichtig, dass die Tarifvertragspartner für die Beschäftigten des Bundes einen Digitalisierungstarifvertrag abgeschlossen haben.
Dabei ist es ihnen gelungen, mit der Tarifvereinbarung eine klare Aussage zu treffen: „Wir brauchen Euch weiterhin, aber mit anderen Aufgaben.“ Es ist ein Tarifvertrag zur Sicherung der Beschäftigung, das heißt, es enthält Instrumente der sozialen Absicherung bei weiterer Beschäftigung, jedoch keine für ein frühzeitiges Ausscheiden, wie wir es beispielsweise aus dem TV UmBw kennen. Besonders deutlich wird die Botschaft in den umfangreichen Regelungen zur Qualifizierung. Anders als im TVöD oder im TV UmBw, die stiefmütterliche Anwendungen der Qualifizierungsregelungen zulassen, besteht im DigitalisierungsTV nun erstmals ein Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierung, konsequenterweise allerdings auch eine Pflicht dazu.
Das ein oder andere Detail im Tarifvertrag könnte besser geregelt oder formuliert sein, beispielsweise die Entgeltsicherung von Teilzeitbeschäftigten bei Aufstockung ihrer Arbeitszeit. Diese Problematik ist bereits mit dem TV UmBw bekannt und durch Arbeitsgerichte geregelt. Kritisch müssen auch mögliche Eigenbeiträge von Beschäftigten bei Qualifizierungen gesehen werden, wenn sie Höhergruppierungen zur Folge haben. Diese Fragen sollten noch bis zum Inkrafttreten von den Tarifvertragsparteien geklärt werden. Ebenso kann es bei der Umsetzung der Tarifeinigung in der Bundeswehr im Einzelfall unklar sein, ob bei Wegfall von Arbeitsplätzen der DigitalisierungsTV oder der TV UmBw zum Zuge kommt. Hierfür sollte mit einem Abschluss einer Dienstvereinbarung Handlungssicherheit gewonnen werden.
Mit herzlichen GrüßenIhr Klaus-Hermann Scharf Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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