Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Der Verband der Berufssoldaten der DDR – Interessenvertretung und Lernort demokratischer Mitbestimmung.
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt war es nur folgerichtig, einen Digitalisierungstarifvertrag abzuschließen. Foto: fotolia
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Digitalisierung in der Arbeitswelt schreitet weiter voran, sie dürfte sich aufgrund der bisher in der Corona-Zeit gemachten Erfahrungen sogar noch forcieren. Die Änderungen der Arbeitsbedingungen spüren wir zunehmend, auch in allen Bereichen der Bundeswehr. Vor dem Hintergrund bestehender Unsicherheiten über die zukünftige digitale Arbeitswelt war es folgerichtig, dass die Tarifvertragspartner für die Beschäftigten des Bundes einen Digitalisierungstarifvertrag abgeschlossen haben.
Dabei ist es ihnen gelungen, mit der Tarifvereinbarung eine klare Aussage zu treffen: „Wir brauchen Euch weiterhin, aber mit anderen Aufgaben.“ Es ist ein Tarifvertrag zur Sicherung der Beschäftigung, das heißt, es enthält Instrumente der sozialen Absicherung bei weiterer Beschäftigung, jedoch keine für ein frühzeitiges Ausscheiden, wie wir es beispielsweise aus dem TV UmBw kennen. Besonders deutlich wird die Botschaft in den umfangreichen Regelungen zur Qualifizierung. Anders als im TVöD oder im TV UmBw, die stiefmütterliche Anwendungen der Qualifizierungsregelungen zulassen, besteht im DigitalisierungsTV nun erstmals ein Anspruch der Beschäftigten auf Qualifizierung, konsequenterweise allerdings auch eine Pflicht dazu.
Das ein oder andere Detail im Tarifvertrag könnte besser geregelt oder formuliert sein, beispielsweise die Entgeltsicherung von Teilzeitbeschäftigten bei Aufstockung ihrer Arbeitszeit. Diese Problematik ist bereits mit dem TV UmBw bekannt und durch Arbeitsgerichte geregelt. Kritisch müssen auch mögliche Eigenbeiträge von Beschäftigten bei Qualifizierungen gesehen werden, wenn sie Höhergruppierungen zur Folge haben. Diese Fragen sollten noch bis zum Inkrafttreten von den Tarifvertragsparteien geklärt werden. Ebenso kann es bei der Umsetzung der Tarifeinigung in der Bundeswehr im Einzelfall unklar sein, ob bei Wegfall von Arbeitsplätzen der DigitalisierungsTV oder der TV UmBw zum Zuge kommt. Hierfür sollte mit einem Abschluss einer Dienstvereinbarung Handlungssicherheit gewonnen werden.
Mit herzlichen GrüßenIhr Klaus-Hermann Scharf Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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