Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Hat auch hierzulande die Diskussion um den Einsatz von Streitkräften im Innern angestoßen: Französische Soldaten werden nach den Terroranschlägen in Paris zu Sicherungsaufgaben herangezogen. Foto: dpa
Ein Angriff mit einer Axt im Regionalexpress bei Würzburg mit mehreren lebensgefährlich Verletzten, Schüsse in und vor einem Einkaufszentrum in München, die neun Menschen das Leben gekostet und mehrere verwundet haben, eine Sprengstoffexplosion bei einem Festival im fränkischen Ansbach wiederum mit Schwerverletzten – Amok- und Terrorlagen dominierten die Berichterstattung der letzten Tage. Das Gefühl der Verwundbarkeit ist nun auch bei uns angekommen. Und damit auch wiederum die Forderung nach einem Einsatz der Bundeswehr im Innern. Unter ganz engen Voraussetzungen ist eine Unterstützung der Polizei durch die Bundeswehr bei terroristischen Angriffen tatsächlich möglich, zum Beispiel bei parallel stattfindenden schweren Angriffen an verschiedenen Orten. Die Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen erklärte insofern gegenüber der FAS am vergangenen Wochenende: „Damit das Zusammenspiel im Ernstfall funktioniert, wollen wir dieses Szenario gemeinsam mit den Innenbehörden des Bundes und der Länder trainieren“.Der Deutsche BundeswehrVerband sieht einen kurzfristigen und punktuellen Einsatz der Streitkräfte zur Abwehr eines konkreten Terroranschlags als möglich an. Jedoch darf der tatsächliche Einsatz der Bundeswehr in solchen Fällen immer nur als Ultima ratio, also nur im äußersten Ausnahmefall erfolgen. Die Gründe dafür liegen klar auf der Hand: Zum einen sind die Streitkräfte für die Übernahme der polizeilichen Aufgaben nicht ausgebildet, zum anderen erlaubt es der Personalkörper der Bundeswehr nicht, dauerhaft Aufgaben im Innern wahrzunehmen. Grundsätzlich sind die Polizeibehörden des Bundes und der Länder für die innere Sicherheit im Land zuständig, während die Bundeswehr sich bei Auslandseinsätzen und anderen Verwendungen im Ausland für die äußere Sicherheit Deutschlands engagiert. Die Bundeswehr kann aber jetzt schon unterstützend tätig werden. Ein unbewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Innern ist im Rahmen der Amtshilfe unproblematisch. So unterstützte die Bundeswehr beispielsweise beim Elbe-Hochwasser 2013, bei der Flutkatastrophe Anfang Juni diesen Jahres in Simbach und noch immer aktuell bei der Flüchtlingshilfe im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ein bewaffneter Einsatz der Bundeswehr im Innern gestaltet sich deutlich schwieriger. Diese Fälle sind im Grundgesetz genau geregelt. Während sich präventive Maßnahmen als problematisch darstellen, ist ein Handeln nach einem konkreten Anschlag möglich. Unabhängig von der Gesetzeslage galt immer: Die Bundeswehr ist da, wenn sie gebraucht wird - und Deutschland kann sich auf die Soldaten der Bundeswehr verlassen! Aber auch die Bundeswehr, wie manche Landes- oder die Bundespolizei, hat Kapazitätsgrenzen, die es bei solchen Diskussionen zu beachten gibt. Nach Ansicht des Deutschen BundeswehrVerbands sollte ein Einsatz der Bundeswehr im Innern nicht über den geltenden Gesetzesrahmen hinaus erweitert werden.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: