70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Deutsche Bundestag muss nicht nachträglich an der Operation Pegasus beteiligt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (23. September) entschieden. Grundsätzlich bekräftigen die Richter in ihrem Urteil, dass die Bundesregierung für alle bewaffneten Bundeswehr-Einsätze im Ausland die Zustimmung des Parlaments vorab einholen müsse. Bei „Gefahr im Verzug“ gelten jedoch Ausnahmen, etwa bei der Rettung von Menschenleben: In dem Fall ist die Regierung berechtigt, den Einsatz vorläufig allein zu beschließen. Sie muss den Bundestag jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichten beziehungsweise einen Beschluss über die Fortsetzung des Einsatzes einholen. Dies muss unverzüglich, umfassend und schriftlich erfolgen – inklusive der Entscheidungsgrundlagen und des Einsatzverlaufs. Da der Einsatz in Libyen bereits beendet war, ist nach Auffassung des Gerichtes die Unterrichtung ausreichend und eine nachträgliche Genehmigung nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz nicht mehr nötig. Der von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gestellte Antrag im Organstreitverfahren blieb deshalb im Ergebnis ohne Erfolg.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbands, Oberstleutnant André Wüster, erklärt dazu: „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat: Auch solche Evakuierungsoperationen sind bewaffnete Einsätze im Sinne des Parlamentsvorbehalts und keine ‚Auslandsdienstreisen unter Waffen’. Für künftige Operationen sind nun die Rechtsfolgen wie die Einsatzversorgung geklärt. Bei der anstehenden Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und bei der Definition des Begriffs Einsatz im Verteidigungsministerium sind diese Ausführungen zu beachten.“ Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, daher fordert der Verband stets eine angemessene Befassung des Bundestags. Sicherheitspolitik darf nicht in Hinterzimmern gemacht werden und eine Debatte im Bundestag bringt die Bundeswehr in die Mitte der Gesellschaft. Die Forderung des Deutschen BundeswehrVerbands bleibt: Kein Einsatz ohne Mandat! Dies dient auch der Rechtssicherheit.
Hintergrund:
Während des libyschen Bürgerkriegs landeten im Rahmen der Operation Pegasus am 26. Februar 2011 zwei Transall der Luftwaffe am Rand des Wüstenorts Nafurah. Ohne auf Widerstand zu stoßen, konnten 132 Personen, darunter 22 Deutsche, von den Fallschirmjägern und Feldjägern aufgenommen und ausgeflogen werden. Die nachträgliche Zustimmung des Bundestags holte sich die Bundesregierung nicht ein. Dagegen hatte die Fraktion der Grünen eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
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