Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Deutsche Bundestag muss nicht nachträglich an der Operation Pegasus beteiligt werden. So hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch (23. September) entschieden. Grundsätzlich bekräftigen die Richter in ihrem Urteil, dass die Bundesregierung für alle bewaffneten Bundeswehr-Einsätze im Ausland die Zustimmung des Parlaments vorab einholen müsse. Bei „Gefahr im Verzug“ gelten jedoch Ausnahmen, etwa bei der Rettung von Menschenleben: In dem Fall ist die Regierung berechtigt, den Einsatz vorläufig allein zu beschließen. Sie muss den Bundestag jedoch zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichten beziehungsweise einen Beschluss über die Fortsetzung des Einsatzes einholen. Dies muss unverzüglich, umfassend und schriftlich erfolgen – inklusive der Entscheidungsgrundlagen und des Einsatzverlaufs. Da der Einsatz in Libyen bereits beendet war, ist nach Auffassung des Gerichtes die Unterrichtung ausreichend und eine nachträgliche Genehmigung nach dem Parlamentsbeteiligungsgesetz nicht mehr nötig. Der von der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gestellte Antrag im Organstreitverfahren blieb deshalb im Ergebnis ohne Erfolg.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbands, Oberstleutnant André Wüster, erklärt dazu: „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat: Auch solche Evakuierungsoperationen sind bewaffnete Einsätze im Sinne des Parlamentsvorbehalts und keine ‚Auslandsdienstreisen unter Waffen’. Für künftige Operationen sind nun die Rechtsfolgen wie die Einsatzversorgung geklärt. Bei der anstehenden Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes und bei der Definition des Begriffs Einsatz im Verteidigungsministerium sind diese Ausführungen zu beachten.“ Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, daher fordert der Verband stets eine angemessene Befassung des Bundestags. Sicherheitspolitik darf nicht in Hinterzimmern gemacht werden und eine Debatte im Bundestag bringt die Bundeswehr in die Mitte der Gesellschaft. Die Forderung des Deutschen BundeswehrVerbands bleibt: Kein Einsatz ohne Mandat! Dies dient auch der Rechtssicherheit.
Hintergrund:
Während des libyschen Bürgerkriegs landeten im Rahmen der Operation Pegasus am 26. Februar 2011 zwei Transall der Luftwaffe am Rand des Wüstenorts Nafurah. Ohne auf Widerstand zu stoßen, konnten 132 Personen, darunter 22 Deutsche, von den Fallschirmjägern und Feldjägern aufgenommen und ausgeflogen werden. Die nachträgliche Zustimmung des Bundestags holte sich die Bundesregierung nicht ein. Dagegen hatte die Fraktion der Grünen eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: