70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Tabellenleistung wurde im Sinne der Mindestleistungsempfänger angepasst. Symbolfoto: picture alliance / imageBROKER | Michael Weber
Gute Nachrichten für die Empfänger der Mindestleistung nach § 8 Unterhaltssicherungsgesetz. Der Dienstherr hat die Tabelle in Anlage 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG) angepasst und schließt damit die „Besoldungslücke“ von Unterhaltssicherungs- und Besoldungsempfängern. Gemäß § 8 USG erhalten „Reservistendienst Leistende (…) nach ihrer Wahl statt der Leistungen nach den §§ 5 und 6 für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz, dessen Höhe sich aus der Tabelle in Anlage 1 ergibt. Der Tagessatz wird in Anlehnung an die regelmäßigen Anpassungen der entsprechenden Grundgehälter und des Familienzuschlags nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes angepasst. Das Bundesministerium der Verteidigung regelt den jeweils geltenden Tagessatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates.“
Dies ist nun mittels Bekanntgabe durch die „Verordnung zur Anpassung der Mindestleistung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz“ vom 9. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt geschehen. Seit dem 28. Mai 2022 gelten somit die erhöhten Tagessätze für Mindestleistungsempfänger. Die jeweilige Höhe kann hier eingesehen werden.
Hauptmann Ingo Zergiebel ist im Bundesvorstand zuständig für die Belange der Reservisten. Der Vorsitzende Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene zeigt sich zufrieden: „Das ist eine gute Nachricht für die Empfänger der Mindestleistung, aber auch für die Reserve insgesamt. Denn hier zeigt sich der Fortschritt in den Regelungen für die Reserve. Die Anpassung der Tagessätze wurde auf unsere Forderungen hin in das Gesetz aufgenommen, um eine erneute Abkopplung der Mindestleistung von der Besoldungsentwicklung zu verhindern. Vor 2015 waren die Tagessätze gut 20 Jahre lang nicht erhöht worden. Seit der letzten Besoldungsrunde ist einige Zeit ins Land gegangen und uns haben manche Nachfragen von Reservisten hierzu erreicht. Eine Gleichläufigkeit der USG-Leistungen mit der Besoldungsentwicklung ist technisch nicht möglich. Der Verordnungsweg ermöglicht trotz der damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen etwas Bedeutendes: Verlässlichkeit und Transparenz für unsere engagierten Reservistinnen und Reservisten. Ich erinnere wieder an den Grundsatz: Reserven immer mitdenken! Wir erwarten weitere sichtbare Fortschritte für die Reserve: In der persönlichen Ausstattung, bei der Heranziehung, in der Ausbildung, in der Personalgewinnung und den sozialen Rahmenbedingungen des freiwilligen Dienstes der Reservistendienst Leistenden.“
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