Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,das ging überraschend schnell. Nur einen Verhandlungstag benötigten die Tarifvertragspartner für eine Einigung zur Verlängerung des TV UmBw über Ende 2017 hinaus. Auch wenn im Vorfeld von Seiten des BMVg die Bereitschaft für eine Verlängerung deutlich signalisiert wurde, so war die Haltung des eigentlichen Verhandlungsführers auf Seiten der Arbeitgeber, das Bundesministerium des Innern, zumindest für die Öffentlichkeit noch nicht so klar gewesen.
Erfreulich also, dass man sich so schnell einigen konnte. Erfreulich und erleichternd insbesondere für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundeswehr, deren soziale Absicherungen und Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen infolge von Strukturmaßnahmen weiterhin erhalten bleiben. Der Inhalt des Tarifvertrags bleibt mit Ausnahme einiger Anpassungen und einer Klarstellung hinsichtlich der Einkommenssicherung unverändert. Das betrifft auch die Härtefallregelung. Jedoch sei vor allzu großer Euphorie und hoher Erwartungshaltung, auch zukünftig mithilfe der Härtefallregelung frühzeitig nach Hause gehen zu können, gewarnt.
Im März hatten wir im Verbandsmagazin bereits berichtet, wie das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich der Anspruchsberechtigung für eine Nutzung des § 11 TV UmBw denkt. Daran hat sich mit der Verlängerung des Tarifvertrags nichts geändert. Und solange im Rahmen der Trendwende Personal der Personalkörper einatmet, wird sich auch nichts Wesentliches daran ändern. Das bedeutet allerdings nicht, dass Tarifbeschäftigte in unteren Entgeltgruppen so ohne weiteres von Flensburg nach Mittenwald oder von Schönewalde nach Aachen versetzbar sind. Zumutbarkeit spielt nach wie vor eine Rolle im TV UmBw. Erst wenn der große Spielraum der Zumutbarkeit und alle Mittel des TV UmBw ausgespielt sind, dann – und erst dann – kann die Härtefallregelung als letztes Mittel bei Vorliegen der persönlichen Vo-raussetzungen genutzt werden.Mit herzlichen GrüßenIhr
Klaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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