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Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Verdacht gegen Brigadegeneral Markus Kreitmayr, Truppenärzte angewiesen zu haben, extremistische Tätowierungen zu melden, hat sich laut Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Foto: Bundeswehr
Tübingen/Calw. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen KSK-Kommandeur Brigadegeneral Markus Kreitmayr zu rechtsextremistischen Tätowierungen eingestellt. Die Vorwürfe, der Mann habe Feldärztinnen angewiesen, solche Tattoos zu melden, hätten sich nicht bestätigt, teilte die Behörde in Tübingen am Montag mit.
Sie hatte wegen des Verdachts der Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen und der Verleitung zu einer rechtswidrigen Tat ermittelt. Doch nach Zeugenbefragungen kam sie zu dem Schluss: „Weder für einen Befehl des Beschuldigten noch für eine tatsächlich erfolgte Meldung eines Feldarztes oder einer Feldärztin ergaben danach die Ermittlungen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte.“
Auslöser war den Angaben nach eine im Internet eingegebene Strafanzeige. Diese habe sich auf einen Presse-Artikel vom 5. März bezogen, in dem über eine Aufforderung des Kommandeurs an Militärärzte die Rede war, „während ihrer Untersuchung von Soldaten, die dem Bundeswehrverband Kommando Spezialkräfte angehören, politisch anstößige Tätowierungen insbesondere rechtsextremer Natur zu melden“.
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