Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Es gibt mehr Geld. Foto: Shutterstock
„Ein guter Schritt in die richtige Richtung – trotz erheblichen Handlungsbedarfs“, so fasste der Fachbereichsvorsitzende für Besoldung/Laufbahnrecht/ Haushalt des Deutschen BundeswehrVerbands, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer, die Ergebnisse zusammen: In einem Beteiligungsgespräch zur aktuellen Besoldungs- und Versorgungsanpassung (BBVAnpG 2016/2017) im Bundesinnenministerium hatten die Spitzenorganisationen die Möglichkeit, sich zum aktuellen Gesetzentwurf zu äußern.
Ein wesentliches Ergebnis der Verbändebeteiligung ist die Anpassung der sogenannten Versorgungsrücklage. Positiv für Besoldung und die Versorgung – denn bei der aktuellen Anpassung wird nur noch einmal ein Wert von 0,2 abgezogen. Derzeit ist daher eine Anpassung der Besoldung rückwirkend ab dem 1. März 2016 in Höhe von 2,2 Prozent beziehungsweise ab 1. Februar 2017 um 2,35 Prozent geplant.
Damit sei durch den Gesetzentwurf insgesamt gewährleistet, so Schönmeyer, dass die Soldaten sowie die Ruhestandssoldaten im Gleichtakt mit den anderen relevanten Statusgruppen auf Bundesebene angemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Er wiederholte das Bekenntnis des Deutschen BundeswehrVerbands zur Versorgungsrücklage, mit der alle Soldaten gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen. Er begrüßte zudem, dass der Gesetzentwurf vorsehe, bei mehreren zeitlich gestaffelten Erhöhungen (pro Erhöhungsrunde) auch in Zukunft nur bei der ersten Erhöhung 0,2 Prozent abzuziehen.
Besonders nachdrücklich und in der Sache unmissverständlich machte Schönmeyer allerdings auch geltend, dass der Entwurf in wesentlichen Teilen sehr deutlich hinter den Erwartungen des Deutschen BundeswehrVerbands zurückbleibe. Dies betreffe die fehlende Anpassung respektive Dynamisierung der allermeisten Zulagen und in besonderer Weise die Vergütung von Mehrarbeit auf Grundlage der Soldatenvergütungsverordnung (SVergV). Hier sah er entschiedenen Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung, verwies auf die bestehenden Herausforderungen in Hinblick auf Attraktivität, Personalgewinnung und -bindung und forderte erhebliche Nachbesserungen.
Aufgrund des in diesem Punkt enttäuschenden Ergebnisses des Gesprächs wird sich der Deutsche BundeswehrVerband nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens jetzt bei den Parlamentariern des Bundestags dafür einsetzen, seine Forderungen noch in dieser Anpassungsrunde zu erreichen. Nur so könne eine leistungs- und funktionsgerechte Vergütung im Rahmen von Mehrarbeit (im Ausnahmetatbestand) gewährleistet werden. Eine Befassung des Bundeskabinetts ist für Mitte Juli geplant und der Deutsche BundeswehrVerband wird weiter berichten.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: