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Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz und das Soldatenentschädigungsgesetz waren zentrale Themen bei der von Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel (stehend) geleiteten Fachtagung ERH in Berlin. Foto: DBwV/Yann Bombeke
Seit 2007 gibt es das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz, seit Anfang vergangenen Jahres gilt das novellierte Soldatenentschädigungsgesetz. Grund genug für den Vorstand ERH im DBwV, zentrale Akteure aus den zuständigen Dienststellen für ein Update zur Fachtagung nach Berlin einzuladen.
Über eine halbe Million deutscher Soldatinnen und Soldaten waren seit Anfang der 1990er Jahre im Auslandseinsatz. Nicht alle kehrten unbeschadet zurück – manche erlitten schwere körperliche Verwundungen, andere erkrankten psychisch – zum Teil erst lange Zeit nach dem Einsatz. Auch dem Druck und der beharrlichen Arbeit des Deutschen BundeswehrVerbandes ist es zu verdanken, dass seit 2007 das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigten der Bundeswehr die Möglichkeit gibt, nach einer im Einsatz erlittenen körperlichen oder seelischen Verwundung im Dienst zu verbleiben.
Ein gutes und sinnvolles Gesetz, und dennoch wurde es jetzt einer Evaluierung unterzogen. Nicht, weil das Gesetz selbst in Frage gestellt wird, sondern um zu sehen, wie sich die einzelnen Prozesse und Abläufe eventuell noch verbessern lassen. „Das gesetzliche Konstrukt funktioniert sehr gut", stellte Regierungsdirektor Jan Haase, BMVg R II 4, fest, „alle Instrumentarien werden genutzt und haben ihre Berechtigung“. Und dennoch berichtete Haase bei der Tagung, zu der der Vorstand ERH mit ihren Vorsitzenden, Hauptmann a.D. Ingo Zergiebel und Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel, eingeladen hatte, von einigen Herausforderungen: Das Gesetz sei sehr komplex, weil drei Statusgruppen betroffen sind, zudem sei der Rehabilitationsprozess langwierig und die Dichte an Akteuren hoch.
„Es fehlt ein standardisiertes, strukturiertes Rehabilitationsverfahren und einer steuernden Hand in einer komplexen Gemengelage mit vielen Beteiligten“, bilanzierte Haase. Speziell mit Blick auf das Reha-Management wurde nun ein Pilotprojekt gestartet. Ziel ist u.a. die Einbindung aller Beteiligten, eine umfassende und koordinierte Planung der Reha-Maßnahmen sowie die frühzeitige Verzahnung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Zur Einordnung: Aktuell befinden sich 1200 Angehörige der Bundeswehr in der Schutzzeit gemäß EinsatzWVG.
Ähnlich bewertete Oberstarzt Dr. Gerd Willmund, Klinischer Direktor Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychotraumatologie am Bundeswehrkrankenhaus Berlin, das EinsatzWVG und seine Anwendung. „Ein wesentliches Problem ist, dass es zu viel Akteure gibt, dadurch resultiert eine schlechte Koordination“, sagte Oberstarzt Dr. Willmund. Zudem sprach der Mediziner einen Punkt an, der nicht Teil der aktuellen Evaluierung des BMVg ist: Die Anwendung des EinsatzWVg in einem möglichen Szenar der Landes- und Bündnisverteidigung, ein Thema, das laut Dr. Willmund eine große Rolle für die Bundeswehrkrankenhäuser spielt. Tatsächlich rechnet man in einem hochintensiven Konflikt wie dem in der Ukraine mit bis zu 1000 Verwundeten pro Tag. Es sei mit zahlreichen Patienten mit Kopfverletzungen zu rechnen, bei denen die spätere Rehabilitation besonders schwierig verlaufen könnte. „Das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz ist aus meiner Sicht auf ein Landes- und Bündnisverteidigungs-Szenar nicht anwendbar“, sagte Oberstarzt Dr. Willmund. Mit Blick auf das Soldatenentschädigungsgesetz sagte Willmund, dass sich die Betroffenen „sehr gut betreut“ fühlen. Das SEG biete Betroffenen, die im Zivilberuf verbleiben wollen, eine gute Alternative zum EinsatzWVG.
Positiv bewerteten auch die Regierungsdirektoren Patrick Collier und Joachim Gesien aus dem BAPersBw, Abt. VII, das zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene SEG. „Wir sind damit im Grunde sehr gut aufgestellt“, sagte Collier. Es habe nur ganz wenige Eingaben bzw. Beschwerden gegeben. Problematisch sei jedoch, dass es nach wie vor an geeigneter IT-Ausstattung fehlt. Akten seien nur zum Teil digitalisiert, was zusätzlichen Personaleinsatz erfordere.
Die aus dem SEG resultierenden Versorgungsleistungen für Betroffene übernimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) im Auftrag der Bundeswehrverwaltung. Wie das funktioniert, erläuterte Kerstin Rosenau, Reha-Managerin bei der UVB. „Wir kümmern uns um die Rehabilitation, sorgen dafür, dass die Menschen wieder eingegliedert werden. Das ist unser oberstes Ziel“, sagte Rosenau. Auch Rosenau berichtet von Startschwierigkeiten mit den im neuen Gesetz festgelegten Verfahren. „Das neue Gesetz ist immer noch nicht überall bekannt, auch nicht bei den Krankenkassen“, stellte Rosenau fest.
Mit der Tagung hat der Vorstand ERH die wesentlichen Akteure auf der Arbeitsebene zu EinsatzWVG und SEG zusammengebracht. „Fortschritt entsteht dort, wo Expertise auf Austausch trifft“, fasste Tagungsleiter Oberstabsfeldwebel a.D. Uwe Schenkel zusammen.
Zusammenfassend zeigte die Fachtagung, dass sowohl das EinsatzWVG als auch das neue SEG wichtige und grundsätzlich funktionierende Instrumente zur Versorgung und Reintegration einsatzgeschädigter Soldatinnen und Soldaten darstellen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass insbesondere die Komplexität der Verfahren, die Vielzahl beteiligter Akteure sowie Defizite in der Koordination und Digitalisierung weiterhin Herausforderungen darstellen.
Die angestoßenen Evaluierungen und Pilotprojekte – etwa im Reha-Management – sind daher wichtige Schritte, um Abläufe effizienter zu gestalten und Betroffene noch besser zu unterstützen. Zugleich machten die Diskussionen deutlich, dass mit Blick auf zukünftige Szenarien der LV- und BV zusätzlicher Anpassungsbedarf bestehen könnte. Insgesamt unterstreicht die Tagung den hohen Wert des fachlichen Austauschs, um bestehende Systeme weiterzuentwickeln und nachhaltig zu verbessern.
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