DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Seit einer Woche läuft ein Vorstoß der Ukraine auf russischem Gebiet. Ob dabei deutsche Waffen zum Einsatz kommen, ist unklar. Nach Ansicht des FDP-Außenpolitikers Lechte wäre das aber kein Problem.
Berlin. Nach Ansicht von FDP-Außenpolitiker Ulrich Lechte darf die Ukraine mit deutschen Waffen auch auf russischem Staatsgebiet kämpfen. «Wir haben der Ukraine Waffen zur Verfügung gestellt, die mit der Übergabe als Teil der militärischen Ausrüstung der Ukraine betrachtet werden. Selbstverständlich steht es der Ukraine frei, diese Ausrüstung uneingeschränkt zu nutzen», sagte Lechte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). «Eine ausdrückliche Genehmigung Deutschlands ist dafür nicht erforderlich, da der Einsatz der Waffen durch die Ukraine im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt.» Der Einsatz auf russischem Territorium sei durch Artikel 51 der UN-Charta gedeckt.
Russland führt seit fast zweieinhalb Jahren seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Ukraine startete in ihrem Verteidigungskampf am vergangenen Dienstag erstmals einen Überraschungsangriff mit eigenen Truppen auf russisches Gebiet. Die Lage in der russischen Region Kursk gilt als unübersichtlich. Berichte darüber, ob bei dem Vorstoß deutsche Waffen eingesetzt werden, sind bisher unbestätigt geblieben.
Für die aus Beständen der Bundeswehr überlassenen Waffen hatte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag deutlich gemacht, wer nun die Handlungshoheit hat: «Das sind ukrainische Waffen», sagte er. Er betonte gleichzeitig, dass nur das Völkerrecht die Grenzen der Verwendung definiere.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: