Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Seit einer Woche läuft ein Vorstoß der Ukraine auf russischem Gebiet. Ob dabei deutsche Waffen zum Einsatz kommen, ist unklar. Nach Ansicht des FDP-Außenpolitikers Lechte wäre das aber kein Problem.
Berlin. Nach Ansicht von FDP-Außenpolitiker Ulrich Lechte darf die Ukraine mit deutschen Waffen auch auf russischem Staatsgebiet kämpfen. «Wir haben der Ukraine Waffen zur Verfügung gestellt, die mit der Übergabe als Teil der militärischen Ausrüstung der Ukraine betrachtet werden. Selbstverständlich steht es der Ukraine frei, diese Ausrüstung uneingeschränkt zu nutzen», sagte Lechte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). «Eine ausdrückliche Genehmigung Deutschlands ist dafür nicht erforderlich, da der Einsatz der Waffen durch die Ukraine im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt.» Der Einsatz auf russischem Territorium sei durch Artikel 51 der UN-Charta gedeckt.
Russland führt seit fast zweieinhalb Jahren seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Ukraine startete in ihrem Verteidigungskampf am vergangenen Dienstag erstmals einen Überraschungsangriff mit eigenen Truppen auf russisches Gebiet. Die Lage in der russischen Region Kursk gilt als unübersichtlich. Berichte darüber, ob bei dem Vorstoß deutsche Waffen eingesetzt werden, sind bisher unbestätigt geblieben.
Für die aus Beständen der Bundeswehr überlassenen Waffen hatte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag deutlich gemacht, wer nun die Handlungshoheit hat: «Das sind ukrainische Waffen», sagte er. Er betonte gleichzeitig, dass nur das Völkerrecht die Grenzen der Verwendung definiere.
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