70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
70 Jahre Wehrpflicht: Einführung, Aussetzung und Neubeginn
Erinnerung an den Widerstand vom 20. Juli 1944
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Seit einer Woche läuft ein Vorstoß der Ukraine auf russischem Gebiet. Ob dabei deutsche Waffen zum Einsatz kommen, ist unklar. Nach Ansicht des FDP-Außenpolitikers Lechte wäre das aber kein Problem.
Berlin. Nach Ansicht von FDP-Außenpolitiker Ulrich Lechte darf die Ukraine mit deutschen Waffen auch auf russischem Staatsgebiet kämpfen. «Wir haben der Ukraine Waffen zur Verfügung gestellt, die mit der Übergabe als Teil der militärischen Ausrüstung der Ukraine betrachtet werden. Selbstverständlich steht es der Ukraine frei, diese Ausrüstung uneingeschränkt zu nutzen», sagte Lechte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). «Eine ausdrückliche Genehmigung Deutschlands ist dafür nicht erforderlich, da der Einsatz der Waffen durch die Ukraine im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt.» Der Einsatz auf russischem Territorium sei durch Artikel 51 der UN-Charta gedeckt.
Russland führt seit fast zweieinhalb Jahren seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Ukraine startete in ihrem Verteidigungskampf am vergangenen Dienstag erstmals einen Überraschungsangriff mit eigenen Truppen auf russisches Gebiet. Die Lage in der russischen Region Kursk gilt als unübersichtlich. Berichte darüber, ob bei dem Vorstoß deutsche Waffen eingesetzt werden, sind bisher unbestätigt geblieben.
Für die aus Beständen der Bundeswehr überlassenen Waffen hatte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag deutlich gemacht, wer nun die Handlungshoheit hat: «Das sind ukrainische Waffen», sagte er. Er betonte gleichzeitig, dass nur das Völkerrecht die Grenzen der Verwendung definiere.
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