Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Seit einer Woche läuft ein Vorstoß der Ukraine auf russischem Gebiet. Ob dabei deutsche Waffen zum Einsatz kommen, ist unklar. Nach Ansicht des FDP-Außenpolitikers Lechte wäre das aber kein Problem.
Berlin. Nach Ansicht von FDP-Außenpolitiker Ulrich Lechte darf die Ukraine mit deutschen Waffen auch auf russischem Staatsgebiet kämpfen. «Wir haben der Ukraine Waffen zur Verfügung gestellt, die mit der Übergabe als Teil der militärischen Ausrüstung der Ukraine betrachtet werden. Selbstverständlich steht es der Ukraine frei, diese Ausrüstung uneingeschränkt zu nutzen», sagte Lechte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Dienstag). «Eine ausdrückliche Genehmigung Deutschlands ist dafür nicht erforderlich, da der Einsatz der Waffen durch die Ukraine im Einklang mit dem Völkerrecht erfolgt.» Der Einsatz auf russischem Territorium sei durch Artikel 51 der UN-Charta gedeckt.
Russland führt seit fast zweieinhalb Jahren seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Ukraine startete in ihrem Verteidigungskampf am vergangenen Dienstag erstmals einen Überraschungsangriff mit eigenen Truppen auf russisches Gebiet. Die Lage in der russischen Region Kursk gilt als unübersichtlich. Berichte darüber, ob bei dem Vorstoß deutsche Waffen eingesetzt werden, sind bisher unbestätigt geblieben.
Für die aus Beständen der Bundeswehr überlassenen Waffen hatte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Montag deutlich gemacht, wer nun die Handlungshoheit hat: «Das sind ukrainische Waffen», sagte er. Er betonte gleichzeitig, dass nur das Völkerrecht die Grenzen der Verwendung definiere.
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