70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Individuelle Betrachtung der Zurruhesetzung. Foto. Bundeswehr/Richter
Richtungweisender Artikel: Mit einem Beitrag für die Bundeswehrmedien hat die Personalführung des Ressorts für Klarheit gesorgt. Geht es um die Zurruhesetzung, soll die Dienstzeit der Berufssoldaten nur dann über die besondere Altersgrenze hinaus verlängert werden, wenn der Betroffene es will. Damit ist eine zentrale Verbandsforderung erfüllt.
Es ist eins der Aufreger-Themen in der Bundeswehr: die Absicht der Personalführung, wertvolles Personal länger im Dienst zu halten. Um die „Trendwende Personal“ zu schaffen, genüge es nicht, geeignete Neubewerber anzusprechen. Vielmehr müssten auch besonders qualifizierte Soldaten länger im Dienst gehalten werden – so verlautete es aus Bundeswehrkreisen. Zahlreiche Soldaten befürchteten daraufhin, dass der Dienstherr sie bis zur allgemeinen Altersgrenze „zwangsverpflichten“ werde, was rechtlich durchaus möglich wäre. Doch nun machte die Abteilung Personal im BMVg klar: „Die Personalführung wird nur dann über eine Zurruhesetzung zu einem Zeitpunkt nach dem Erreichen der besonderen Altersgrenze entscheiden, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.“ So steht es in einem ausführlichen Beitrag für bundeswehr.de.
Der BundeswehrVerband begrüßt diese Ankündigung. „Das Prinzip der Freiwilligkeit schafft Vertrauen zwischen der Personalführung und den Soldaten. Auf diesem Vertrauen sollte auch zukünftig aufgebaut werden. Der Dienstgeber beweist damit, dass er die Zukunft der Soldaten mit Blick auf die Attraktivität und im Sinne einer individuellen Planbarkeit einvernehmlich gestalten will“, sagte das zuständige DBwV-Bundesvorstandsmitglied Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer. Der DBwV werde auch weiter seinen Mitgliedern in allen Fragen zur Altersgrenze beratend zur Seite stehen und diesen Themenkomplex weiter eng begleiten.
Die Autoren des genannten Medienbeitrags betonten zudem, dass die Bundeswehr keinerlei Interesse an einer weiteren gesetzlichen Anpassung der besonderen Altersgrenzen oder gar deren Abschaffung habe. Geeignete Soldaten sollten vielmehr gezielt angesprochen und motiviert werden, um sie zu einem Verbleib in der Bundeswehr zu bewegen.
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