Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 und Finanzplanung bis 2030
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Individuelle Betrachtung der Zurruhesetzung. Foto. Bundeswehr/Richter
Richtungweisender Artikel: Mit einem Beitrag für die Bundeswehrmedien hat die Personalführung des Ressorts für Klarheit gesorgt. Geht es um die Zurruhesetzung, soll die Dienstzeit der Berufssoldaten nur dann über die besondere Altersgrenze hinaus verlängert werden, wenn der Betroffene es will. Damit ist eine zentrale Verbandsforderung erfüllt.
Es ist eins der Aufreger-Themen in der Bundeswehr: die Absicht der Personalführung, wertvolles Personal länger im Dienst zu halten. Um die „Trendwende Personal“ zu schaffen, genüge es nicht, geeignete Neubewerber anzusprechen. Vielmehr müssten auch besonders qualifizierte Soldaten länger im Dienst gehalten werden – so verlautete es aus Bundeswehrkreisen. Zahlreiche Soldaten befürchteten daraufhin, dass der Dienstherr sie bis zur allgemeinen Altersgrenze „zwangsverpflichten“ werde, was rechtlich durchaus möglich wäre. Doch nun machte die Abteilung Personal im BMVg klar: „Die Personalführung wird nur dann über eine Zurruhesetzung zu einem Zeitpunkt nach dem Erreichen der besonderen Altersgrenze entscheiden, wenn die Betroffenen damit einverstanden sind.“ So steht es in einem ausführlichen Beitrag für bundeswehr.de.
Der BundeswehrVerband begrüßt diese Ankündigung. „Das Prinzip der Freiwilligkeit schafft Vertrauen zwischen der Personalführung und den Soldaten. Auf diesem Vertrauen sollte auch zukünftig aufgebaut werden. Der Dienstgeber beweist damit, dass er die Zukunft der Soldaten mit Blick auf die Attraktivität und im Sinne einer individuellen Planbarkeit einvernehmlich gestalten will“, sagte das zuständige DBwV-Bundesvorstandsmitglied Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer. Der DBwV werde auch weiter seinen Mitgliedern in allen Fragen zur Altersgrenze beratend zur Seite stehen und diesen Themenkomplex weiter eng begleiten.
Die Autoren des genannten Medienbeitrags betonten zudem, dass die Bundeswehr keinerlei Interesse an einer weiteren gesetzlichen Anpassung der besonderen Altersgrenzen oder gar deren Abschaffung habe. Geeignete Soldaten sollten vielmehr gezielt angesprochen und motiviert werden, um sie zu einem Verbleib in der Bundeswehr zu bewegen.
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