70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Die Bundeswehr darf Kampfdrohnen des Typs Heron TP aus Israel anmieten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamts. Das teilte das Verteidigungsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. "Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und wir hoffen, dass die Heron schnellstmöglich in Mali eingesetzt werden kann", sagte ein Sprecher. Vor der Unterzeichnung des Vertrags müsse sich noch das Parlament Ende Juni mit dem Deal befassen. Die Anmietung der israelischen Drohnen war vom US-Rüstungsunternehmen General Atomics blockiert worden. General Atomics produziert die Kampfdrohnen "Predator" (Raubtier) und "Reaper" (Sensenmann), die von den USA in ihrem umstrittenen Kampf gegen Terroristen in Ländern wie Pakistan oder Somalia eingesetzt werden. Die Amerikaner hatten vor dem Oberlandesgericht geklagt, nachdem das Kartellamt ihren Einspruch zurückgewiesen hatte. Die Bundeswehr nutzt bereits jetzt "Heron"-Aufklärungsdrohnen in Afghanistan und im afrikanischen Mali. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte Anfang 2016 entschieden, die Drohnen des Typs "Heron TP" zu leasen, die mit Raketen bestückt werden können. Die Drohnen stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries, Partner im Konsortium ist Airbus. "Airbus hat das federführende Mandat zur Entwicklung einer europäischen Killerdrohne, die bis 2025 serienreif sein soll. Aus diesem Grund ist die heutige Gerichtsentscheidung doppelt fatal", kritisierte der Linken-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.
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