Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Die Bundeswehr darf Kampfdrohnen des Typs Heron TP aus Israel anmieten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamts. Das teilte das Verteidigungsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. "Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und wir hoffen, dass die Heron schnellstmöglich in Mali eingesetzt werden kann", sagte ein Sprecher. Vor der Unterzeichnung des Vertrags müsse sich noch das Parlament Ende Juni mit dem Deal befassen. Die Anmietung der israelischen Drohnen war vom US-Rüstungsunternehmen General Atomics blockiert worden. General Atomics produziert die Kampfdrohnen "Predator" (Raubtier) und "Reaper" (Sensenmann), die von den USA in ihrem umstrittenen Kampf gegen Terroristen in Ländern wie Pakistan oder Somalia eingesetzt werden. Die Amerikaner hatten vor dem Oberlandesgericht geklagt, nachdem das Kartellamt ihren Einspruch zurückgewiesen hatte. Die Bundeswehr nutzt bereits jetzt "Heron"-Aufklärungsdrohnen in Afghanistan und im afrikanischen Mali. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte Anfang 2016 entschieden, die Drohnen des Typs "Heron TP" zu leasen, die mit Raketen bestückt werden können. Die Drohnen stammen vom israelischen Hersteller Israel Aerospace Industries, Partner im Konsortium ist Airbus. "Airbus hat das federführende Mandat zur Entwicklung einer europäischen Killerdrohne, die bis 2025 serienreif sein soll. Aus diesem Grund ist die heutige Gerichtsentscheidung doppelt fatal", kritisierte der Linken-Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko.
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