Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Düsseldorf. Im Streit mit dem Konkurrenten Heckler & Koch (HK) hat der Waffenhersteller C.G. Haenel eine Niederlage einstecken müssen. Das Düsseldorfer Landgericht entschied am Dienstag, dass die Firma bei einem Sturmgewehr-Modell ein Patent von HK verletzt habe. Die Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung sah das Gericht als begründet an. Schadenersatz muss Haenel wegen einer Verjährung aber nicht zahlen. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Halbautomatik-Version des Gewehrs und nicht auf die Vollautomatik, die Haenel der Bundeswehr verkaufen will. Haenel wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren. Heckler & Koch und Haenel sind seit langem miteinander im Clinch, das nun entschiedene Verfahren vor dem LG Düsseldorf ist ein Seitenstrang ihrer juristischen Auseinandersetzung. Beide Firmen wollen unbedingt einen Großauftrag des Bundes über 120 000 Sturmgewehre haben. Vor dem Bundespatentgericht in München will Haenel das fragliche HK-Patent, bei dem es um Öffnungen im Gewehr für einen schnellen Abfluss von Wasser geht, für nichtig erklären lassen. Wenn das Patent aus dem Patentregister gelöscht würde, könnte es auch keine Patentverletzung geben, so die Logik von Haenel. In dem Düsseldorfer Verfahren wäre es möglich gewesen, dass die zuständige Kammer den Münchner Beschluss abwartet - dieser kommt aber wohl erst 2023. Mit dem Urteil vom Dienstag entschieden sich die Düsseldorfer Richter dagegen, das eigene Verfahren auf die lange Bank zu schieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Haenel könnte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen.
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