Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Düsseldorf. Im Streit mit dem Konkurrenten Heckler & Koch (HK) hat der Waffenhersteller C.G. Haenel eine Niederlage einstecken müssen. Das Düsseldorfer Landgericht entschied am Dienstag, dass die Firma bei einem Sturmgewehr-Modell ein Patent von HK verletzt habe. Die Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung sah das Gericht als begründet an. Schadenersatz muss Haenel wegen einer Verjährung aber nicht zahlen. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Halbautomatik-Version des Gewehrs und nicht auf die Vollautomatik, die Haenel der Bundeswehr verkaufen will. Haenel wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren. Heckler & Koch und Haenel sind seit langem miteinander im Clinch, das nun entschiedene Verfahren vor dem LG Düsseldorf ist ein Seitenstrang ihrer juristischen Auseinandersetzung. Beide Firmen wollen unbedingt einen Großauftrag des Bundes über 120 000 Sturmgewehre haben. Vor dem Bundespatentgericht in München will Haenel das fragliche HK-Patent, bei dem es um Öffnungen im Gewehr für einen schnellen Abfluss von Wasser geht, für nichtig erklären lassen. Wenn das Patent aus dem Patentregister gelöscht würde, könnte es auch keine Patentverletzung geben, so die Logik von Haenel. In dem Düsseldorfer Verfahren wäre es möglich gewesen, dass die zuständige Kammer den Münchner Beschluss abwartet - dieser kommt aber wohl erst 2023. Mit dem Urteil vom Dienstag entschieden sich die Düsseldorfer Richter dagegen, das eigene Verfahren auf die lange Bank zu schieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Haenel könnte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: