DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Düsseldorf. Im Streit mit dem Konkurrenten Heckler & Koch (HK) hat der Waffenhersteller C.G. Haenel eine Niederlage einstecken müssen. Das Düsseldorfer Landgericht entschied am Dienstag, dass die Firma bei einem Sturmgewehr-Modell ein Patent von HK verletzt habe. Die Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung sah das Gericht als begründet an. Schadenersatz muss Haenel wegen einer Verjährung aber nicht zahlen. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Halbautomatik-Version des Gewehrs und nicht auf die Vollautomatik, die Haenel der Bundeswehr verkaufen will. Haenel wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren. Heckler & Koch und Haenel sind seit langem miteinander im Clinch, das nun entschiedene Verfahren vor dem LG Düsseldorf ist ein Seitenstrang ihrer juristischen Auseinandersetzung. Beide Firmen wollen unbedingt einen Großauftrag des Bundes über 120 000 Sturmgewehre haben. Vor dem Bundespatentgericht in München will Haenel das fragliche HK-Patent, bei dem es um Öffnungen im Gewehr für einen schnellen Abfluss von Wasser geht, für nichtig erklären lassen. Wenn das Patent aus dem Patentregister gelöscht würde, könnte es auch keine Patentverletzung geben, so die Logik von Haenel. In dem Düsseldorfer Verfahren wäre es möglich gewesen, dass die zuständige Kammer den Münchner Beschluss abwartet - dieser kommt aber wohl erst 2023. Mit dem Urteil vom Dienstag entschieden sich die Düsseldorfer Richter dagegen, das eigene Verfahren auf die lange Bank zu schieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Haenel könnte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen.
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