Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Entschädigungsklage eines Vaters abgewiesen, dessen Sohn vor mehr als 20 Jahren als Bundeswehrsoldat im Kosovo starb. Der Vater hatte nach Angaben des Gerichts geltend gemacht, dass die im Kosovo bis April 1999 von US-Streitkräften verwendete Munition mit angereichertem Uran oder seinerzeit im Kosovo bestehende Umweltbelastungen mit Schwermetallen den Tod seines Sohnes im Rechtssinne verursacht haben könnten. Der Bundeswehrsoldat war im Rahmen eines KFOR-Einsatzes in Prizren eingesetzt. Eine Begründung für das Urteil, dass bereits am 16. November erfolgte, steht noch aus. Sie sei den Beteiligten noch nicht zugegangen, sagte Gerichtssprecher Gregor Nocon am Montag auf Anfrage. Zunächst hatte die «Lausitzer Rundschau» berichtet. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gestellt werden.
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