DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
Volkstrauertag: Gegen das Vergessen
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
„Wir wollen, dass Deutschland sich verteidigen kann“
70 Jahre Bundeswehr: Feierliches Gelöbnis und Parlamentsdebatte
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Entschädigungsklage eines Vaters abgewiesen, dessen Sohn vor mehr als 20 Jahren als Bundeswehrsoldat im Kosovo starb. Der Vater hatte nach Angaben des Gerichts geltend gemacht, dass die im Kosovo bis April 1999 von US-Streitkräften verwendete Munition mit angereichertem Uran oder seinerzeit im Kosovo bestehende Umweltbelastungen mit Schwermetallen den Tod seines Sohnes im Rechtssinne verursacht haben könnten. Der Bundeswehrsoldat war im Rahmen eines KFOR-Einsatzes in Prizren eingesetzt. Eine Begründung für das Urteil, dass bereits am 16. November erfolgte, steht noch aus. Sie sei den Beteiligten noch nicht zugegangen, sagte Gerichtssprecher Gregor Nocon am Montag auf Anfrage. Zunächst hatte die «Lausitzer Rundschau» berichtet. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gestellt werden.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: