Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Cottbus. Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Entschädigungsklage eines Vaters abgewiesen, dessen Sohn vor mehr als 20 Jahren als Bundeswehrsoldat im Kosovo starb. Der Vater hatte nach Angaben des Gerichts geltend gemacht, dass die im Kosovo bis April 1999 von US-Streitkräften verwendete Munition mit angereichertem Uran oder seinerzeit im Kosovo bestehende Umweltbelastungen mit Schwermetallen den Tod seines Sohnes im Rechtssinne verursacht haben könnten. Der Bundeswehrsoldat war im Rahmen eines KFOR-Einsatzes in Prizren eingesetzt. Eine Begründung für das Urteil, dass bereits am 16. November erfolgte, steht noch aus. Sie sei den Beteiligten noch nicht zugegangen, sagte Gerichtssprecher Gregor Nocon am Montag auf Anfrage. Zunächst hatte die «Lausitzer Rundschau» berichtet. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gestellt werden.
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