Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Änderung der soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlichen Vorschriften - ein verbandspolitischer Erfolg!
Am 2. September 2016 trat das vom Deutschen Bundestag am 9. Juni beschlossene Gesetz zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit dem Gesetz wurden die Beteiligungsrechte der Soldatinnen und Soldaten modernisiert. Und damit eine politische Vorgabe der Regierungsparteien aus dem Koalitionsvertrag in die Tat umgesetzt. Der Deutsche BundeswehrVerband hatte dieses Vorhaben mit in Gang gesetzt, jeden Schritt aktiv begleitet und bis zum letzten Moment für Verbesserungen gestritten.
Aber der Reihe nach. Die Gesetzesänderung bewirkt viele Verbesserungen: Einerseits wird die Struktur nach der Neuorganisation des Verteidigungsressorts lückenlos in der soldatischen Beteiligung abgebildet und andererseits die Rolle der Vertrauensperson gestärkt. Die bis heute untergesetzlich bei den Kommandos der militärischen Organisationsbereiche eingerichteten Vertrauenspersonenausschüsse werden gesetzlich verankert. Wenn es in einer Dienststelle regelmäßig fünf Beschäftigte gibt, von denen einer ein ziviler Beschäftigter ist, ist die Dienststelle personalratsfähig.
Die Amtszeit der Vertrauenspersonen ist von zwei auf vier Jahre verlängert worden, sodass sie der Amtszeit eines Personalrates entspricht und Kontinuität gegeben ist. Vertrauenspersonen erhalten eine Ausstattung mit Büromaterial auf Personalratsstandard und zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten. Freigestellte Vertrauenspersonen erhalten wie freigestellte Personalratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung. Vertrauenspersonen in Auslandsdienststellen profitieren bei ihrer ersten Amtszeit von einem Versetzungsschutz. Es gibt mehr Beteiligungsrechte, zum Beispiel bei der Berufsförderung, der Förderung von Familie und Dienst, der Gestaltung dienstlicher Unterkünfte und der Tele-Arbeit. Dabei gibt es nun einen Mitbestimmungstatbestand gerade auch für Fragen der Arbeitszeit.
Die finanzielle Grenze bei Haftungsansprüchen gegen einen Soldaten liegt bei 250 Euro anstelle von 500 Euro, und die Anzahl der Mitglieder des Vertrauenspersonenausschusses beim Heer beträgt dreizehn statt elf – übrigens Verbesserungsvorschläge des Verbandes, denen der Verteidigungsausschuss in letzter Minute vor Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag noch gefolgt ist. Bei der Anhörung der Vertrauensperson bei Disziplinarverfahren bleibt die neue Regelung die alte Regelung – was gut ist. Das heißt, wenn sich ein Beschuldigter in seiner Vernehmung zurückhält und/oder nicht eindeutig äußert, ob er die Anhörung der Vertrauensperson möchte, wird sie angehört. Es gewährleistet, dass sich Schweigen, Stress oder Unsicherheit nicht negativ auswirken. Der Gesetzentwurf sah zunächst keine regelmäßige Anhörung der Vertrauensperson mehr vor.
Der Deutsche BundeswehrVerband hat dieses Vorhaben von Beginn an maßgeblich geprägt. Er war in allen Phasen dabei: Schon im ministeriellen Verfahren hat der Verband durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe im Verteidigungsministerium entscheidend mitgewirkt. Diese Zusammenarbeit war bisher einzigartig, hat sich aber hervorragend bewährt, wie das Ergebnis zeigt. Auch in der Beteiligung der anderen Bundesministerien hat der DBwV auf eine breite Zustimmung hingewirkt. Eine heiße Phase war noch einmal die parlamentarische Beratung.
Die hochinteressierten Abgeordneten der Fraktionen fragten kritisch, wollten Einzelheiten wissen, und es galt, mögliche Einwendungen zu verschiedenen Regelungen mit der Position des Verbandes in das richtige Licht zu setzen.
Der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte im DBwV, Oberstabsfeldwebel a. D. Andreas Hubert, stellte nach der Abstimmung im Bundestag fest: „Die Beteiligung der Soldaten und Soldatinnen ist mit der SBG-Novelle gestärkt worden, was gelebte Innere Führung, Teilhabe an Entscheidungsprozessen und Wahrnehmung demokratischer Rechte, ohne die militärische Hierarchie in Frage zu stellen, bedeutet! Der Deutsche BundeswehrVerband dankt den Abgeordneten im Verteidigungsausschuss, die ein echtes Interesse an einer verbesserten Mitbestimmung in der Bundeswehr hatten!“
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