70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Der Bundesvorsitzende, Oberstleutnant André Wüstner (1. Reihe v. l.), und der Fachbereichsvorsitzende Haushalt, Besoldung und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, standen bei der Anhörung am 3. Juni zum Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft ausführlich Rede und Antwort. Foto: DBwV/Kruse
Berlin. Der nächste Schritt ist getan: Heute (5. Juni) brachte die Regierungskoalition einen Änderungsantrag für das "Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft" auf den Weg. Er enthält die wesentlichen Forderungen des DBwV! Erst am Montag hatten Verbandsvertreter ihre Auffassungen im Rahmen einer dreistündigen Anhörung im Verteidigungsausschuss erläutert.
Die Verbesserungen betreffen beispielsweise Aspekte wie Ausnahmen von der gesetzlichen Arbeitszeitverordnung, die Ausweitung der Einsatzversorgung - inklusive der Zivilbeschäftigten - auf einsatzgleiche Verpflichtungen, Verbesserungen bezüglich der neu geschaffenen Möglichkeit für Familienangehörige, an Reha- oder Therapiemaßnahmen von Soldatinnen und Soldaten teilzunehmen und Anpassungen beim "Dienstgeld" für Reservedienstleistende.
Das Gesetz samt Änderungsantrag wurde heute im Zuge der Ausschusssitzung beraten und soll morgen im Bundestag zur Abstimmung gebracht werden. Etliche Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen lobten dabei die klare Positionierung des DBwV und die Einbringung von insgesamt drei Stellungnahmen. Und unabhängig von den unterschiedlichen verteidigungspolitischen Positionen der Parteien kam in den vergangenen Wochen zum Ausdruck, dass etwa beim Thema Fürsorge für die Menschen der Bundeswehr alle an einem Strang ziehen. Das ist gut, unterstreicht es doch die Verantwortung aller Verteidigungspolitiker für die Bundeswehr!
Zum Änderungsantrag der Regierungskoalition betonte der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Henning Otte, die Notwendigkeit, die sozialen Rahmenbedingungen für den Soldatenberuf der heutigen Auftragslage anzupassen: "Der Auftrag der Bundeswehr, die Einsätze sowie die Einsatzrealität der Streitkräfte haben sich verändert, entsprechend ist es unsere Verantwortung, die sozialen Rahmenbedingungen anzupassen und dabei keinesfalls die Zivilbeschäftigen der Bundeswehr aus den Augen zu verlieren. Insgesamt haben wir mit dem Gesetz nicht nur die Neueinsteiger, sondern auch die Bestandssoldaten in den Blick genommen. So wird es auch bleiben.“
Auch der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Dr. Fritz Felgentreu, machte deutlich: "Wir halten Linie und lösen Schritt für Schritt unsere Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag ein. Sei es mit dem Versichertenentlastungsgesetz, dem morgen zu verabschiedenden Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz oder dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz im Herbst! Und wenn der Bedarf besteht, wie in diesem Fall vom DBwV aufgezeigt, verbessern wir einen Gesetzentwurf der Regierung auch noch im parlamentarischen Verfahren."
Nach Auffassung des DBwV wird mit der morgigen Abstimmung im Parlament allerdings erst eine Seite der Medaille "personelle Einsatzbereitschaft" beschrieben. Die zweite Seite muss mit dem Gesetzesvorhaben im Herbst bedruckt werden. Dafür wird sich der DBwV wie zuletzt im federführenden Innenministerium stark machen. Natürlich lassen wir dabei auch die Handlungsfelder Infrastruktur und Ausrüstung nicht aus den Augen, denn alles zusammen bildet die Grundlage für eine Bundeswehr, die wieder vollends in den Zustand der Einsatzbereitschaft versetzt werden soll. Zu den Gesetzen selbst, Inhalt wie Sachstände, werden wir wie gewohnt im nächsten Magazin des DBwV berichten. Nun gilt es abzuwarten, denn morgen Nachmittag (6. Juni) folgen die Abstimmungen im Zuge der 2. und 3. Lesung zum Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz. Der DBwV ist wie immer vor Ort!
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