Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Bundestag hat Anfang Dezember wichtige Beschlüsse gefasst, von denen ein Teil des Zivilpersonals in der Bundeswehr profitiert. Zum einen wurde das Bundesumzugskostengesetz durch die Einführung eines Optionsmodells geändert, das eine Wahlfreiheit zwischen einer Umzugskostenvergütung oder der befristeten Gewährung von Trennungsgeld im Rahmen von Versetzungen ermöglicht. Die gesetzliche Regelung der Wahlfreiheit wurde jahrelang vom DBwV aufgrund der hohen Versetzungshäufigkeit unserer militärischen Kameradinnen und Kameraden gefordert.
Da im Zuge der verschiedenen Bundeswehrreformen – insbesondere in der laufenden Neuausrichtung – viele Standorte geschlossen und Dienststellen aufgelöst oder verlegt wurden, war beziehungsweise ist zunehmend auch das Zivilpersonal von Versetzungen betroffen. Dabei wird auch mit den dienstlichen Versetzungen nicht unbedingt der Lebensmittelpunkt der Familie mit verlegt, sodass das Pendeln auch bei vielen zivilen Kolleginnen und Kollegen Alltag ist. Somit hatten wir 2015 die Forderung nach der gesetzlichen Wahlfreiheit auch in das Forderungspapier zur Attraktivitätssteigerung für das Zivilpersonal mit aufgenommen und in den parlamentarischen Raum getragen.Eine der weiteren Forderungen in dem Papier ist unter anderem die vollständige Abdeckung der zivilen Dienstposten mit Plan- und Haushaltsstellen, insbesondere in den Laufbahnen des mittleren Dienstes hinsichtlich der Besoldungsgruppen A 8, A 9m und A 9?mZ. Nun ist zwar der Bundestag dieser Forderung leider nicht in Gänze nachgekommen, hat jedoch im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts für 2017 im Einzelplan 14 weitere Hebungen und auch neue Planstellen in diesem Besoldungsbereich vorgesehen. Viele der neuen Planstellen werden den neu eingerichteten Dienstposten für die Bundeswehrfeuerwehr zugutekommen. Diese Erfolge für das Zivilpersonal sind das Ergebnis beharrlicher Überzeugungsarbeit der zuständigen Mandatsträger des DBwV bei den politisch Verantwortlichen und machen Mut, auch die noch offenen Punkte des Forderungspapiers weiterhin unbeirrt einer erfolgreichen Lösung zuzuführen.
Mit herzlichen GrüßenIhrKlaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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