70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Bundestag hat Anfang Dezember wichtige Beschlüsse gefasst, von denen ein Teil des Zivilpersonals in der Bundeswehr profitiert. Zum einen wurde das Bundesumzugskostengesetz durch die Einführung eines Optionsmodells geändert, das eine Wahlfreiheit zwischen einer Umzugskostenvergütung oder der befristeten Gewährung von Trennungsgeld im Rahmen von Versetzungen ermöglicht. Die gesetzliche Regelung der Wahlfreiheit wurde jahrelang vom DBwV aufgrund der hohen Versetzungshäufigkeit unserer militärischen Kameradinnen und Kameraden gefordert.
Da im Zuge der verschiedenen Bundeswehrreformen – insbesondere in der laufenden Neuausrichtung – viele Standorte geschlossen und Dienststellen aufgelöst oder verlegt wurden, war beziehungsweise ist zunehmend auch das Zivilpersonal von Versetzungen betroffen. Dabei wird auch mit den dienstlichen Versetzungen nicht unbedingt der Lebensmittelpunkt der Familie mit verlegt, sodass das Pendeln auch bei vielen zivilen Kolleginnen und Kollegen Alltag ist. Somit hatten wir 2015 die Forderung nach der gesetzlichen Wahlfreiheit auch in das Forderungspapier zur Attraktivitätssteigerung für das Zivilpersonal mit aufgenommen und in den parlamentarischen Raum getragen.Eine der weiteren Forderungen in dem Papier ist unter anderem die vollständige Abdeckung der zivilen Dienstposten mit Plan- und Haushaltsstellen, insbesondere in den Laufbahnen des mittleren Dienstes hinsichtlich der Besoldungsgruppen A 8, A 9m und A 9?mZ. Nun ist zwar der Bundestag dieser Forderung leider nicht in Gänze nachgekommen, hat jedoch im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts für 2017 im Einzelplan 14 weitere Hebungen und auch neue Planstellen in diesem Besoldungsbereich vorgesehen. Viele der neuen Planstellen werden den neu eingerichteten Dienstposten für die Bundeswehrfeuerwehr zugutekommen. Diese Erfolge für das Zivilpersonal sind das Ergebnis beharrlicher Überzeugungsarbeit der zuständigen Mandatsträger des DBwV bei den politisch Verantwortlichen und machen Mut, auch die noch offenen Punkte des Forderungspapiers weiterhin unbeirrt einer erfolgreichen Lösung zuzuführen.
Mit herzlichen GrüßenIhrKlaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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