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Heckler & Koch gegen C.G. Haenel vor Gericht - wieder einmal. In der hart geführten juristischen Auseinandersetzung könnte ein Urteil fallen, das die Schwarzwälder Waffenschmiede H&K als Erfolg verbuchen kann - es sei denn, das Gericht schiebt den Sachverhalt erstmal auf die lange Bank.
Düsseldorf. In einem Streit zwischen den beiden Waffenherstellern Heckler & Koch und Haenel könnte das Landgericht Düsseldorf am Dienstag (9.15 Uhr) ein Urteil fällen. Es geht um winzige Bohrungen im Gewehr, die einen raschen Wasserabfluss und eine schnelle Schussbereitschaft ermöglichen sollen, zum Beispiel wenn Soldaten durch einen Fluss waten. Heckler & Koch hat hierzu ein Patent, dessen Verletzung die Schwarzwälder Firma dem Thüringer Konkurrenten vorwirft. Haenel wiederum hält das Patent für nichtig und will es in einem separaten Verfahren vor dem Bundespatentgericht in München kippen.
Mitte Oktober hatte die Vorsitzende Richterin Bérénice Thom in dem Düsseldorfer Verfahren gesagt, dass sie von einer Patentverletzung von Haenel ausgehe. Bleibt sie dabei, müsste Haenel wohl Schadenersatz zahlen. Allerdings könnte die Vorsitzende Richterin das Düsseldorfer Verfahren auch aussetzen und erst das Ergebnis der Patentnichtigkeitsklage in München abwarten - diese Entscheidung wird vermutlich erst 2023 kommen. Dann würde das Düsseldorfer Verfahren erst einmal pausieren.
Das Verfahren vor dem Landgericht ist Nebenschauplatz der erbitterten juristischen Auseinandersetzung zwischen den Waffenherstellern, die sich beide Hoffnungen auf einen Sturmgewehr-Großauftrag der Bundeswehr machen. Unklar sind die Folgen des Düsseldorfer Verfahrens für die Vergabe des besagten Großauftrags. Zunächst einmal geht es nur um ein Halbautomatik-Gewehr von Haenel. Aus Sicht von Heckler & Koch geht es aber auch um die Vollautomatik-Version und damit um jenes Gewehr, das Haenel an die Bundeswehr verkaufen will. Die Thüringer Firma betont hingegen, dass die dem Bund angebotene Waffe nicht die strittigen Bohrungen habe.
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