70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Heckler & Koch gegen C.G. Haenel vor Gericht - wieder einmal. In der hart geführten juristischen Auseinandersetzung könnte ein Urteil fallen, das die Schwarzwälder Waffenschmiede H&K als Erfolg verbuchen kann - es sei denn, das Gericht schiebt den Sachverhalt erstmal auf die lange Bank.
Düsseldorf. In einem Streit zwischen den beiden Waffenherstellern Heckler & Koch und Haenel könnte das Landgericht Düsseldorf am Dienstag (9.15 Uhr) ein Urteil fällen. Es geht um winzige Bohrungen im Gewehr, die einen raschen Wasserabfluss und eine schnelle Schussbereitschaft ermöglichen sollen, zum Beispiel wenn Soldaten durch einen Fluss waten. Heckler & Koch hat hierzu ein Patent, dessen Verletzung die Schwarzwälder Firma dem Thüringer Konkurrenten vorwirft. Haenel wiederum hält das Patent für nichtig und will es in einem separaten Verfahren vor dem Bundespatentgericht in München kippen.
Mitte Oktober hatte die Vorsitzende Richterin Bérénice Thom in dem Düsseldorfer Verfahren gesagt, dass sie von einer Patentverletzung von Haenel ausgehe. Bleibt sie dabei, müsste Haenel wohl Schadenersatz zahlen. Allerdings könnte die Vorsitzende Richterin das Düsseldorfer Verfahren auch aussetzen und erst das Ergebnis der Patentnichtigkeitsklage in München abwarten - diese Entscheidung wird vermutlich erst 2023 kommen. Dann würde das Düsseldorfer Verfahren erst einmal pausieren.
Das Verfahren vor dem Landgericht ist Nebenschauplatz der erbitterten juristischen Auseinandersetzung zwischen den Waffenherstellern, die sich beide Hoffnungen auf einen Sturmgewehr-Großauftrag der Bundeswehr machen. Unklar sind die Folgen des Düsseldorfer Verfahrens für die Vergabe des besagten Großauftrags. Zunächst einmal geht es nur um ein Halbautomatik-Gewehr von Haenel. Aus Sicht von Heckler & Koch geht es aber auch um die Vollautomatik-Version und damit um jenes Gewehr, das Haenel an die Bundeswehr verkaufen will. Die Thüringer Firma betont hingegen, dass die dem Bund angebotene Waffe nicht die strittigen Bohrungen habe.
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