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Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
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16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Hinzuverdienstgrenze nicht nur zeitlich aussetzen. Foto: DBwV
Um Anreize bei der Flüchtlingshilfe zu schaffen, wurden langjährige Verbandsforderungen teilweise erfüllt: Für den Dienst im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurde die Hinzuverdienstgrenze der Pensionäre zeitlich befristet ausgesetzt.
Berlin. Wie sehr die Flüchtlingskrise den Staat personell fordert, lässt sich an den vielen Vorschlägen ablesen, pensionierte Staatsdiener aus dem Ruhestand zurück ins Arbeitsleben zu holen. Schon heute unterstützen viele Ruheständler Bund, Länder und Kommunen bei der Bewältigung der laufenden Herausforderungen. Auch haben viele ehemalige Soldaten und Beamte der Bundeswehr ihre Bereitschaft erklärt, mit anzupacken.
Deswegen stößt die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion, Ruheständler der Bundeswehr in den aktiven Dienst zurückzuholen, auf viele offene Ohren. Mit dem letzte Woche im Bundestag verabschiedeten Siebten Besoldungsänderungsgesetz ist es gelungen, mit dem zeitweiligen Aussetzen der Hinzuverdienstgrenze für Pensionäre, die sich für den Dienst im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheiden, einen solchen Schritt zu erleichtern.
Bereits mit dem Anfang des Jahres in Kraft getretenen Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr, konnte eine DBwV-Forderung zumindest teilweise erfüllt werden: Der komplette Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für ausscheidende Soldaten bis zur Altersgrenze zwischen dem 60. und 62. Lebensjahr. Mit der neuen Zusatzregelung für ehemalige Soldaten, die das BAMF unterstützen wollen, folgt der Gesetzgeber der Argumentation des DBwV ein weiteres Mal, wenn auch nicht umfänglich. Hinzuverdienstgrenzen sind anachronistisch und volkswirtschaftlich widersinnig und gehören komplett abgeschafft. Der DBwV bleibt dran.
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