Betriebsruhe 2025/2026 & Wartungsarbeiten
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Jahresrückblick Oktober – Wechsel beim Heer und viele Fachtagungen beim Verband
Jahresrückblick September – Veteranenkongress und Invictus-Games-Empfang
Jahresrückblick August – Koordinierungsausschuss nimmt seine Arbeit auf, Regierung beschließt „neuen Wehrdienst“
Historischer Tag – Einsatzbereitschaft für den Neuen Wehrdienst gemeldet
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
#DerLeereStuhl – Ein freier Platz für gelebte Veteranenkultur
Impulsvorträge der Veteranentagung jetzt auf YouTube!
Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Erinnerung an Oberstleutnant Armin-Harry Franz
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Donnerstag (10. Oktober 2019) seine Entscheidung zum Bundeswehr-Einsatz gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) veröffentlichen. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite. In dem seit drei Jahren laufenden Organstreitverfahren klagt die Linksfraktion gegen Bundestag und Bundesregierung. Es geht um die Beteiligung von «Tornado»-Aufklärungsflugzeugen und einem Tankflugzeug am Einsatz der Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak (Az. 2 BvE 2/16).
Die Linke hält die Mission für rechtswidrig, weil sie ihrer Meinung nach außerhalb eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit stattfindet und damit gegen die Vorschriften des Grundgesetzes verstoße. Zu solchen Systemen zählen zweifellos die Vereinten Nationen und die Nato. Ob ein loses Bündnis wie die Anti-IS-Koalition mit ihren etwa 80 Mitgliedstaaten dazu gehört, ist aber umstritten.
Die Verkündung der Entscheidung erfolgt mitten im parlamentarischen Verfahren zur Verlängerung des Einsatzes. Das Kabinett hat für eine Fortsetzung bis zum 31. März bereits grünes Licht gegeben, der Bundestag hat sich bereits am 26. September erstmals damit befasst. Die Entscheidung im Parlament wird in einer der nächsten beiden Wochen erwartet.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: