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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Donnerstag (10. Oktober 2019) seine Entscheidung zum Bundeswehr-Einsatz gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) veröffentlichen. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite. In dem seit drei Jahren laufenden Organstreitverfahren klagt die Linksfraktion gegen Bundestag und Bundesregierung. Es geht um die Beteiligung von «Tornado»-Aufklärungsflugzeugen und einem Tankflugzeug am Einsatz der Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak (Az. 2 BvE 2/16).
Die Linke hält die Mission für rechtswidrig, weil sie ihrer Meinung nach außerhalb eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit stattfindet und damit gegen die Vorschriften des Grundgesetzes verstoße. Zu solchen Systemen zählen zweifellos die Vereinten Nationen und die Nato. Ob ein loses Bündnis wie die Anti-IS-Koalition mit ihren etwa 80 Mitgliedstaaten dazu gehört, ist aber umstritten.
Die Verkündung der Entscheidung erfolgt mitten im parlamentarischen Verfahren zur Verlängerung des Einsatzes. Das Kabinett hat für eine Fortsetzung bis zum 31. März bereits grünes Licht gegeben, der Bundestag hat sich bereits am 26. September erstmals damit befasst. Die Entscheidung im Parlament wird in einer der nächsten beiden Wochen erwartet.
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