Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
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Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
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Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Donnerstag (10. Oktober 2019) seine Entscheidung zum Bundeswehr-Einsatz gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) veröffentlichen. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite. In dem seit drei Jahren laufenden Organstreitverfahren klagt die Linksfraktion gegen Bundestag und Bundesregierung. Es geht um die Beteiligung von «Tornado»-Aufklärungsflugzeugen und einem Tankflugzeug am Einsatz der Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak (Az. 2 BvE 2/16).
Die Linke hält die Mission für rechtswidrig, weil sie ihrer Meinung nach außerhalb eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit stattfindet und damit gegen die Vorschriften des Grundgesetzes verstoße. Zu solchen Systemen zählen zweifellos die Vereinten Nationen und die Nato. Ob ein loses Bündnis wie die Anti-IS-Koalition mit ihren etwa 80 Mitgliedstaaten dazu gehört, ist aber umstritten.
Die Verkündung der Entscheidung erfolgt mitten im parlamentarischen Verfahren zur Verlängerung des Einsatzes. Das Kabinett hat für eine Fortsetzung bis zum 31. März bereits grünes Licht gegeben, der Bundestag hat sich bereits am 26. September erstmals damit befasst. Die Entscheidung im Parlament wird in einer der nächsten beiden Wochen erwartet.
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