70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht wird an diesem Donnerstag (10. Oktober 2019) seine Entscheidung zum Bundeswehr-Einsatz gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) veröffentlichen. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite. In dem seit drei Jahren laufenden Organstreitverfahren klagt die Linksfraktion gegen Bundestag und Bundesregierung. Es geht um die Beteiligung von «Tornado»-Aufklärungsflugzeugen und einem Tankflugzeug am Einsatz der Anti-IS-Koalition in Syrien und im Irak (Az. 2 BvE 2/16).
Die Linke hält die Mission für rechtswidrig, weil sie ihrer Meinung nach außerhalb eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit stattfindet und damit gegen die Vorschriften des Grundgesetzes verstoße. Zu solchen Systemen zählen zweifellos die Vereinten Nationen und die Nato. Ob ein loses Bündnis wie die Anti-IS-Koalition mit ihren etwa 80 Mitgliedstaaten dazu gehört, ist aber umstritten.
Die Verkündung der Entscheidung erfolgt mitten im parlamentarischen Verfahren zur Verlängerung des Einsatzes. Das Kabinett hat für eine Fortsetzung bis zum 31. März bereits grünes Licht gegeben, der Bundestag hat sich bereits am 26. September erstmals damit befasst. Die Entscheidung im Parlament wird in einer der nächsten beiden Wochen erwartet.
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