70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kiel - Die geplante Anschaffung von fünf Korvetten für die deutsche Marine ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes nicht zulässig. Der Auftrag der Bundeswehr verstoße gegen das Vergaberecht, teilte die Behörde am Donnerstag mit. «Auch für Militärausrüstung gilt der Grundsatz, dass diese im Wettbewerb zu beschaffen ist», teilte Präsident Andreas Mundt mit. Das Verteidigungsministerium hatte auf eine Ausschreibung verzichtet, weil es sich bei dem Auftrag um Nachbestellungen handele. Die Kieler Werft German Naval Yards hatte sich beim Kartellamt beschwert, dass keine anderen Unternehmen bei der Vergabe beteiligt wurden. Bauen sollten die Korvetten eigentlich die Werften Lürssen und Thyssenkrupp Marine Systems - für mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die beiden Werften hatten bereits 2008 bis 2013 fünf Korvetten gebaut. Das Kartellamt vertrat die Ansicht, dass kein hinreichender Nachweis dafür erbracht worden sei, dass nur der bisherige Auftragnehmer den Nachbau innerhalb der einzuhaltenden Zeit leisten kann. Das Ministerium hat zwei Wochen Zeit, den Beschluss anzufechten. Nächste und letzte Instanz wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf. «Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden weitere Handlungsoptionen prüfen», sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. «Wir haben dringenden Bedarf für weitere Schiffe und Boote für die deutsche Marine.» Eine Entscheidung noch dieses Jahr wäre wünschenswert. Beobachtern zufolge ist auch möglich, dass German Naval Yards in das Konsortium aufgenommen werde.
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