Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kiel - Die geplante Anschaffung von fünf Korvetten für die deutsche Marine ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes nicht zulässig. Der Auftrag der Bundeswehr verstoße gegen das Vergaberecht, teilte die Behörde am Donnerstag mit. «Auch für Militärausrüstung gilt der Grundsatz, dass diese im Wettbewerb zu beschaffen ist», teilte Präsident Andreas Mundt mit. Das Verteidigungsministerium hatte auf eine Ausschreibung verzichtet, weil es sich bei dem Auftrag um Nachbestellungen handele. Die Kieler Werft German Naval Yards hatte sich beim Kartellamt beschwert, dass keine anderen Unternehmen bei der Vergabe beteiligt wurden. Bauen sollten die Korvetten eigentlich die Werften Lürssen und Thyssenkrupp Marine Systems - für mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die beiden Werften hatten bereits 2008 bis 2013 fünf Korvetten gebaut. Das Kartellamt vertrat die Ansicht, dass kein hinreichender Nachweis dafür erbracht worden sei, dass nur der bisherige Auftragnehmer den Nachbau innerhalb der einzuhaltenden Zeit leisten kann. Das Ministerium hat zwei Wochen Zeit, den Beschluss anzufechten. Nächste und letzte Instanz wäre das Oberlandesgericht Düsseldorf. «Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden weitere Handlungsoptionen prüfen», sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. «Wir haben dringenden Bedarf für weitere Schiffe und Boote für die deutsche Marine.» Eine Entscheidung noch dieses Jahr wäre wünschenswert. Beobachtern zufolge ist auch möglich, dass German Naval Yards in das Konsortium aufgenommen werde.
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