70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Aktion am 1. Mai: Deutscher BundeswehrVerband unterstützt dbb beamtenbund und tarifunion
06/2014
Der Deutsche BundeswehrVerband unterstützt die vom dbb beamtenbund und tarifunion ins Leben gerufene Aktion gegen den Zwang zur Tarifeinheit. Er setzt sich für die in der Charta der Europäischen Union verbriefte Koalitionsfreiheit ein. Die Ausübung des freien Koalitionsrechtes durch Soldatinnen und Soldaten in Deutschland und Europa ist eine der Verbandsforderungen, die zuletzt auf der 19. Hauptversammlung im November 2013 bestätigt wurden.
Das von der Bundesregierung diskutierte Gesetzesvorhaben zur Tarifeinheit würde bedeuten, dass in jedem Betrieb nur noch ein Tarifvertrag gelten könne. Die bei der Koalitionsvereinbarung umrissenen Maßnahmen hätten zur Folge, dass die im Betrieb größte Gewerkschaft über die alleinige Verhandlungsmacht bei Tarifverträgen und Initiative zum Arbeitskampf verfügt. Dieser Zwang zur Tarifeinheit würde das Grundrecht auf Organisationsfreiheit unnötig einschränken und liefe Gefahr, verfassungswidrig zu sein.
„Mit der Wegnahme eines konstituierenden Elements - nämlich des Rechts, Tarifverträge abzuschließen - würde in das grundgesetzlich gesicherte Recht der Koalitionsfreiheit aus Artikel 9 Abs. 3 GG eingegriffen“, so der Vorsitzende des Fachbereichs Besoldung / Haushalt / Laufbahnrecht im Deutschen BundeswehrVerband, Stabshauptmann a.D. Hartmut Schönmeyer.
Der Vorsitzende des Fachbereichs Zivile Beschäftigte im Deutschen BundeswehrVerband, Klaus-H. Scharf, sieht neben dem Widerspruch zum Prinzip der pluralistischen Gesellschaft auch keinen Bedarf zur Neuregelung, was die Wahrung der Grundsätze von Einheitsgewerkschaften anbelangt: „Der daraus erwachsene Nachteil einer Schwächung gegenüber dem Tarifpartner kann durch- freiwillige - Tarifgemeinschaften zwischen den Interessenorganisationen ausgeglichen werden. Dies ist gängige und bewährte Praxis, da bedarf es keiner gesetzlichen Regelungen, die einem Tarifdiktat gleich kämen.“
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