70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Eine US-Organisation will Pläne zur Herstellung von Schusswaffen im Internet zum Herunterladen anbieten. Ermöglicht hat das ein außergerichtlicher Vergleich mit der Regierung von Präsident Trump - der sich nun selber skeptisch darüber äußert. Washington - In den USA wächst der Widerstand gegen die bevorstehende Veröffentlichung von Plänen im Internet für die Herstellung von Schusswaffen mittels 3D-Druckern. Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaats Washington, Bob Ferguson, beantragte am Montag (30. Juli 2018) bei einem Bundesgericht in Seattle eine einstweilige Verfügung dagegen. Er reichte zudem Klage gegen die Regierung von Präsident Donald Trump ein. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington schlossen sich der Klage ab. Der US-Präsident selber äußerte sich am Dienstag skeptisch über die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker. «Scheint nicht sehr sinnvoll zu sein», teilte Trump auf Twitter mit. Er habe das Thema mit der Waffenlobby NRA besprochen und werde es überprüfen. Trumps eigene Regierung hatte im Juni einen außergerichtlichen Vergleich mit der Organisation Defense Distributed geschlossen. Damit wird Defense Distributed die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker gestattet. Die Organisation aus Texas hat angekündigt, die Pläne von diesem Mittwoch an zum Herunterladen anzubieten. Der Anwalt von Defense Distributed forderte das Gericht in Seattle auf, den Antrag auf einstweilige Verfügung «in seiner Gesamtheit» abzulehnen. Ferguson argumentierte, durch die Pläne erhielten «Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3D-gedruckten Waffen». Die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten und des Hauptstadtdistrikts Washington schickten am Montag (Ortszeit) wegen des Vergleichs einen Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions und Außenminister Mike Pompeo. Der Gründer von Defense Distributed, Cody Wilson, hatte bereits 2013 Pläne für die Herstellung einer Schusswaffe auf 3D-Druckern veröffentlicht. Die US-Regierung untersagte ihm das, Cody klagte erfolglos dagegen. Im Juni schloss die US-Regierung dann überraschend den außergerichtlichen Vergleich mit Cody. Die Generalstaatsanwälte aus den Bundesstaaten und der Hauptstadt schrieben nun, dass sie die vom Außen- und vom Justizministerium bis zu dieser Kehrtwende vertretene Argumentation teilten: «Dass die Veröffentlichung dieser Computerdateien zu Schusswaffen die nationale Sicherheit bedrohen und unsere Bürger gefährden würde.» Weiter hieß es in dem Schreiben, die Bedingungen des Vergleichs seien «zutiefst gefährlich und könnten eine beispiellose Auswirkung auf die öffentliche Sicherheit haben». Die Veröffentlichung der Pläne würde zur Bewaffnung von Terroristen und Kriminellen beitragen. Sie würde außerdem auch jenen Menschen den Besitz von Schusswaffen ermöglichen, denen das von den Behörden untersagt worden sei. Damit würde das Leben von Zivilisten, Polizisten und Angehörigen der Streitkräfte in den USA und im Ausland gefährdet. Dass sich der Staat die Möglichkeiten von 3D-Druckern indes auch zunutze machen kann, zeigt das Beispiel der Bundeswehr. So kündigte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) vergangene Woche den Einsatz der Geräte an, um Materialprobleme der Truppe zu bewältigen. Beispielsweise sei es inzwischen möglich, einzelne Ersatzteile für Bundeswehrfahrzeuge mit Hilfe von 3D-Druckern direkt im Einsatzgebiet zu fertigen und dort einzubauen.
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