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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Mit dem Votum des Bundesrats ist der Weg für die Änderung des Grundgesetzes und die Lockerung der Schuldenregeln frei. Foto: picture alliance/REUTERS/Liesa Johannssen
Keine Überraschungen im Bundesrat: Die Länderkammer stimmte mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit für das Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD.
Berlin. Die von Union und SPD angestoßene und von den Grünen mitgetragene Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenregeln hat auch den Bundesrat erfolgreich passiert. Die parlamentarische Vertretung der Länder stimmte mit großer Mehrheit für das Finanzpaket, das Grundlage für eine mögliche Koalition von CDU/CSU und SPD sein soll. Am vergangenen Dienstag hatte schon der Bundestag dem Vorhaben zugestimmt.
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein stimmten für die Grundgesetzänderung. Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen enthielten sich.
Nur Länder mit FDP- oder BSW-Regierungsbeteiligung enthalten sich
Im Vorfeld hatte sich abgezeichnet, dass die notwendige Mehrheit zustande kommt, nachdem sich die Bayrische Landesregierung, bestehend aus einer Koalition für CSU und Freien Wählern, auf eine Zustimmung geeinigt hatte. Kurz vor der Abstimmung war bekannt geworden, dass auch die Länder mit einer Regierungsbeteiligung der Linken – Bremen und Mecklenburg-Vorpommern – sich nicht den Finanzplänen der möglichen nächsten Bundesregierung widersetzen würden. Lediglich die Bundesländer, in denen FDP oder BSW an der Regierung beteiligt sind, enthielten sich der Stimme.
Damit ist die finanzielle Grundlage für ein mögliches Regierungsbündnis von Union und SPD – aktuell laufen die Koalitionsverhandlungen – gelegt. Die Änderung des Grundgesetzes ist die Basis für ein Multimilliarden-Finanzpaket für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz. So sollen Verteidigungsausgaben nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts unter die Schuldenbremse fallen. Darüberhinausgehende, für die Herstellung der Einsatzbereitschaft erforderliche ausgaben können mit Krediten finanziert werden. Auch der Zivilschutz, die Nachrichtendienste und die Cybersicherheit sollen so gestärkt werden.
Zudem wird ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro geschaffen, mit dem der Investitionsstau im Bereich Infrastruktur behoben werden soll. 100 Milliarden Euro sind dabei für den Klimaschutz und den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft vorgesehen – diesen Punkt hatten Bündnis 90/Die Grünen in zähen Verhandlungen der Union und der SPD abgerungen.
AfD scheitert mit weiterem Eilantrag am Verfassungsgericht
Vor der Abstimmung im Bundesrat war die AfD mit einem weiteren Eilantrag gegen das Schuldenpaket am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Zuvor hatte das Gericht bereits mehrere Anträge – darunter auch zwei der AfD-Fraktion – abgelehnt, mit der die Antragssteller die Verabschiedung des Finanzpakets im Bundestag verhindern wollten. Sie hatten sich darauf berufen, dass der alte Bundestag nicht zu Sondersitzungen hätte einberufen werden dürfen, sowie dass die Beratungszeit nicht ausreiche.
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