70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Kampfschimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Ein Rettungsteam evakuiert bei einer Übung mit einem Mehrzweckhubschrauber NH-90 MedEvac einen Verwundeten in der Nähe von Gao/Mali. Foto: Bundeswehr/Müller
Der Anschlag in Mali, aber auch die Diskussion um einen würdigen Abschluss des Afghanistan-Einsatzes brachten der Allgemeinheit wieder einmal in Erinnerung, welche Risiken die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Auftrag des Parlaments auf sich nehmen.
Für die Soldaten, die ihre Erlebnisse in den Einsätzen nicht vergessen können, weil sie körperlichen oder seelischen Schaden genommen haben, wurden das Einsatzweiterverwendungsgesetz und weitreichende Versorgungsleistungen im Soldatenversorgungsgesetz geschaffen. Bis zu diesem Ergebnis war viel Überzeugungsarbeit gegenüber dem BMVg und auch im politischen Raum nötig.
Es wurde viel erreicht, dennoch gibt es weiterhin unverständliche Lücken in der Versorgung von SaZ. Wir haben hierzu zwei Veteranen befragt, die sich seit Jahren für die bessere Einsatzversorgung engagieren.
Die Bundeswehr: Herr Müller, Herr Hallbauer, bei SaZ, die nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz wieder in die Bundeswehr eingestellt und zu Berufssoldaten ernannt wurden, ergeben sich erstaunliche Abweichungen von den Regelungen für Berufssoldaten, wenn sie aus diesem Wehrdienstverhältnis besonderer Art heraus dienstunfähig werden. Wo genau liegt das Problem?
Müller: Gehen wir von zwei Berufssoldaten aus. Beide sind sogenannte Weiterverwender nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz. Der eine war jedoch zum Zeitpunkt der Einsatzschädigung schon Berufssoldat. Der zweite war Soldat auf Zeit. Jetzt werden beide wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt. Dann geht der BS, der schon vorher BS war, aufgrund von § 63f Soldatenversorgungsgesetz mit einem deutlich höheren Ruhegehalt in Pension, nämlich mit der übernächsten Gehaltsstufe und davon 80 Prozent, als der andere genannte Berufssoldat. Das macht einen riesigen Unterschied aus.
Hallbauer: Dieser Unterschied ist schwer zu vermitteln. Es handelt sich um ein generelles Problem aller durch den Einsatzunfall schwerbehinderten Soldaten, die über das Einsatzweiterverwendungsgesetz zu Berufssoldaten geworden sind.
Müller: Die beiden könnten im gleichen Fahrzeug gesessen haben, als es knallte, trotzdem werden sie so verschieden behandelt. Hier sollte der Fürsorgegedanke gelebt werden und auch im Fall der Dienstunfähigkeit keiner durch seinen früheren Status benachteiligt werden. Es handelt sich ja auch nicht um eine besonders große Gruppe von Betroffenen. Derzeit sind das höchstens ein Dutzend Fälle.
Welche Situation ergibt sich daraus für die Betroffenen?
Hallbauer: Der frühere SaZ hat dann meist ein sehr geringes Ruhegehalt, im Zweifel die Mindestversorgung. Das ist sehr wenig für relativ junge Menschen, die zumeist keiner weiteren Arbeit nachgehen können. Zumal Einsatzweiterverwender keine Möglichkeit haben, sich noch eine ergänzende Absicherung über eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung zu erhalten. Hier müsste der Dienstherr eine Möglichkeit schaffen, da die Verletzungen im Dienst zustande gekommen sind und dem Soldaten keine Nachteile aufgrund der Verwundung entstehen dürfen. Auch die Krankenversicherung mit ihren hohen Prämien ist ein Problem. Die Folge ist dann der soziale Abstieg der Schwerbehinderten.
Zur Person: Hauptfeldwebel Robert Müller: Einsätze bei KFOR, ISAF, Autor des Buchs: „Soldatenglück. Mein Leben nach dem Überleben“ (2012) Stabsfeldwebel David Hallbauer: mehrere KFOR-Einsätze, stellvertretender Bundesvorsitzender im Bund Deutscher Einsatzveteranen. Der BDV ist Kooperationspartner des DBwV.
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