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Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Ein Rettungsteam evakuiert bei einer Übung mit einem Mehrzweckhubschrauber NH-90 MedEvac einen Verwundeten in der Nähe von Gao/Mali. Foto: Bundeswehr/Müller
Der Anschlag in Mali, aber auch die Diskussion um einen würdigen Abschluss des Afghanistan-Einsatzes brachten der Allgemeinheit wieder einmal in Erinnerung, welche Risiken die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr im Auftrag des Parlaments auf sich nehmen.
Für die Soldaten, die ihre Erlebnisse in den Einsätzen nicht vergessen können, weil sie körperlichen oder seelischen Schaden genommen haben, wurden das Einsatzweiterverwendungsgesetz und weitreichende Versorgungsleistungen im Soldatenversorgungsgesetz geschaffen. Bis zu diesem Ergebnis war viel Überzeugungsarbeit gegenüber dem BMVg und auch im politischen Raum nötig.
Es wurde viel erreicht, dennoch gibt es weiterhin unverständliche Lücken in der Versorgung von SaZ. Wir haben hierzu zwei Veteranen befragt, die sich seit Jahren für die bessere Einsatzversorgung engagieren.
Die Bundeswehr: Herr Müller, Herr Hallbauer, bei SaZ, die nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz wieder in die Bundeswehr eingestellt und zu Berufssoldaten ernannt wurden, ergeben sich erstaunliche Abweichungen von den Regelungen für Berufssoldaten, wenn sie aus diesem Wehrdienstverhältnis besonderer Art heraus dienstunfähig werden. Wo genau liegt das Problem?
Müller: Gehen wir von zwei Berufssoldaten aus. Beide sind sogenannte Weiterverwender nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz. Der eine war jedoch zum Zeitpunkt der Einsatzschädigung schon Berufssoldat. Der zweite war Soldat auf Zeit. Jetzt werden beide wegen Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt. Dann geht der BS, der schon vorher BS war, aufgrund von § 63f Soldatenversorgungsgesetz mit einem deutlich höheren Ruhegehalt in Pension, nämlich mit der übernächsten Gehaltsstufe und davon 80 Prozent, als der andere genannte Berufssoldat. Das macht einen riesigen Unterschied aus.
Hallbauer: Dieser Unterschied ist schwer zu vermitteln. Es handelt sich um ein generelles Problem aller durch den Einsatzunfall schwerbehinderten Soldaten, die über das Einsatzweiterverwendungsgesetz zu Berufssoldaten geworden sind.
Müller: Die beiden könnten im gleichen Fahrzeug gesessen haben, als es knallte, trotzdem werden sie so verschieden behandelt. Hier sollte der Fürsorgegedanke gelebt werden und auch im Fall der Dienstunfähigkeit keiner durch seinen früheren Status benachteiligt werden. Es handelt sich ja auch nicht um eine besonders große Gruppe von Betroffenen. Derzeit sind das höchstens ein Dutzend Fälle.
Welche Situation ergibt sich daraus für die Betroffenen?
Hallbauer: Der frühere SaZ hat dann meist ein sehr geringes Ruhegehalt, im Zweifel die Mindestversorgung. Das ist sehr wenig für relativ junge Menschen, die zumeist keiner weiteren Arbeit nachgehen können. Zumal Einsatzweiterverwender keine Möglichkeit haben, sich noch eine ergänzende Absicherung über eine Dienstunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung zu erhalten. Hier müsste der Dienstherr eine Möglichkeit schaffen, da die Verletzungen im Dienst zustande gekommen sind und dem Soldaten keine Nachteile aufgrund der Verwundung entstehen dürfen. Auch die Krankenversicherung mit ihren hohen Prämien ist ein Problem. Die Folge ist dann der soziale Abstieg der Schwerbehinderten.
Zur Person: Hauptfeldwebel Robert Müller: Einsätze bei KFOR, ISAF, Autor des Buchs: „Soldatenglück. Mein Leben nach dem Überleben“ (2012) Stabsfeldwebel David Hallbauer: mehrere KFOR-Einsätze, stellvertretender Bundesvorsitzender im Bund Deutscher Einsatzveteranen. Der BDV ist Kooperationspartner des DBwV.
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