Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
„Die Bundeswehr braucht eine Revolution“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Soldaten der Heimatschutzkompanie "Schwäbische Alb" in Stetten am Kalten Markt: Viele Reservistinnen und Reservisten dürften sich jetzt über die Anpassung der Mindestleistungen freuen. Foto: Bundeswehr/Anne Weinrich
Es ist eine erfreuliche Information für alle Reservistendienstleistenden: Die Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Anpassungen greifen ab dem 1. Mai 2024.
Die vollständige Verordnung zur Anpassung der Mindestleistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz mit den jeweiligen Tagessätzen finden Sie HIER.
Für die Anpassung der Mindestleistungen hatte sich der Vorstand Ehemalige, Reservisten und Hinterbliebene im DBwV stark gemacht. Grundlage war ein Beschluss der Hauptversammlung des Deutschen BundeswehrVerbandes im Dezember 2021. Der Vorstzende ERH im Bundesvorstand, Hauptmann Ingo Zergiebel, begrüßt die anpassung: „Nun ist es nach langen Gesprächsrunden unserer Mandatsträger, unseren Hauptamtlichen in den Fachreferaten mit vielen Verantwortlichen endlich gelungen, unseren Beschluss VIII/01 1.2 der letzten Hauptversammlung umzusetzen. Das ist ein gutes Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Reservedienstleistenden.“
Weitere Informationen zum Bereich der Unterhaltssicherung stellt das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) auf der Homepage der Bundeswehr bereit.
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