70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert
Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) tritt für eine Modernisierung des Bundespersonalvertretungsrechts ein. Das Bundespersonalvertretungsgesetz stammt aus dem Jahr 1974 – nach 43 Jahren ist seine Novellierung unumgänglich, insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung und einer sich mit ihr verändernden Arbeitswelt. Neue Entwicklungen – positive wie negative – zeigen sich im öffentlichen Dienst genauso wie in der freien Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DBwV, dass der dbb Beamtenbund und Tarifunion im Rahmen seiner Veranstaltung „Personalrat 4.0 – arbeiten und gestalten in Zeiten der Digitalisierung“ den Anstoß zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes gegeben hat.
Wie der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte im Bundesvorstand, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, feststellen muss, ist das Bundesministerium der Verteidigung einschließlich seines nachgeordneten Bereiches nicht ausgenommen. In einer offenen Diskussion über die Vertretung der Interessen der im öffentlichen Dienst und insbesondere in der Bundeswehr Beschäftigten muss statusübergreifend argumentiert werden: Das vom DBwV seit mehreren Jahren bevorzugte „integrierte Beteiligungsmodell“ muss das „getrennte Beteiligungsmodell“ ersetzen, um die drei Statusgruppen Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer gleichwertig zu vertreten. Hubert gibt im Hinblick auf den Koalitionsvertrag der Parteien, die nach der Bundestagswahl am 24. September regieren werden, zu bedenken: „Ein ‚integriertes Beteiligungsmodell’ ist effizienter, weil es parallele Strukturen vermeidet. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte beeinträchtigt es nicht. Das ‚integrierte Beteiligungsmodell’ trägt sowohl zur Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber als auch zur Verbesserung des Miteinanders im militärisch-zivilen Personalkörper bei.“
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