Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert
Der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV) tritt für eine Modernisierung des Bundespersonalvertretungsrechts ein. Das Bundespersonalvertretungsgesetz stammt aus dem Jahr 1974 – nach 43 Jahren ist seine Novellierung unumgänglich, insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung und einer sich mit ihr verändernden Arbeitswelt. Neue Entwicklungen – positive wie negative – zeigen sich im öffentlichen Dienst genauso wie in der freien Wirtschaft. Vor diesem Hintergrund begrüßt der DBwV, dass der dbb Beamtenbund und Tarifunion im Rahmen seiner Veranstaltung „Personalrat 4.0 – arbeiten und gestalten in Zeiten der Digitalisierung“ den Anstoß zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes gegeben hat.
Wie der Vorsitzende des Fachbereichs Beteiligungsrechte im Bundesvorstand, Oberstabsfeldwebel a.D. Andreas Hubert, feststellen muss, ist das Bundesministerium der Verteidigung einschließlich seines nachgeordneten Bereiches nicht ausgenommen. In einer offenen Diskussion über die Vertretung der Interessen der im öffentlichen Dienst und insbesondere in der Bundeswehr Beschäftigten muss statusübergreifend argumentiert werden: Das vom DBwV seit mehreren Jahren bevorzugte „integrierte Beteiligungsmodell“ muss das „getrennte Beteiligungsmodell“ ersetzen, um die drei Statusgruppen Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer gleichwertig zu vertreten. Hubert gibt im Hinblick auf den Koalitionsvertrag der Parteien, die nach der Bundestagswahl am 24. September regieren werden, zu bedenken: „Ein ‚integriertes Beteiligungsmodell’ ist effizienter, weil es parallele Strukturen vermeidet. Die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte beeinträchtigt es nicht. Das ‚integrierte Beteiligungsmodell’ trägt sowohl zur Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber als auch zur Verbesserung des Miteinanders im militärisch-zivilen Personalkörper bei.“
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