Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
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Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
DBwV für neuen Wehrdienst: Freiwilligkeit allein wird nicht reichen
„Ich suche Kameraden, denen ich ohne Vorbehalte vertrauen kann.“
Raus aus dem Lieferando-Modus
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Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
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Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Die im Luftraum über Polen abgeschossenen Drohnen stammen nach Angaben der polnischen Regierung aus Russland. Nun stellt sich die Frage, ob und wie die Nato reagiert.
Brüssel. Zwischen der Nato und Polen laufen nach dem Eindringen von mehr als einem Dutzend Drohnen in den polnischen Luftraum Gespräche über das weitere Vorgehen. Nato-Generalsekretär Mark Rutte stehe in Kontakt mit der polnischen Führung und berate sich eng mit dem Land, teilte Sprecherin Allison Hart mit. Sie bestätigte, dass bei der Abwehr der Drohnen neben polnischen auch Nato-Luftverteidigungskräfte zum Einsatz kamen. Nach Angaben von Regierungschef Donald Tusk handelte es sich um Drohnen aus Russland.
Der Vorfall wird nach Angaben der Sprecherin auch an diesem Vormittag bei einer ohnehin geplanten Sitzung der ständigen Vertreter der Nato-Staaten in Brüssel thematisiert werden.
Theoretisch könnte Polen wegen des Eindringens der Drohnen zum Beispiel ein Verfahren nach Artikel 4 des Nato-Vertrags beantragen. Er sieht Beratungen vor, wenn sich ein Nato-Staat von außen gefährdet sieht. Konkret heißt es darin: «Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.» Der Artikel wurde seit Gründung des Bündnisses 1949 sieben Mal in Anspruch genommen - zuletzt am 24. Februar, dem Tag des russischen Überfalls auf die Ukraine. Beantragt wurde das damals von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei.
Dass Polen nach Artikel 5 um militärische Unterstützung der Allianz bittet, gilt vorerst als sehr unwahrscheinlich - auch weil dies ein erhebliches Eskalationsrisiko bergen würden.
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