Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Am 12. November 2015 korrigierte der Deutsche Bundestag die Anrechnung der Verletztenrente von Wehrdienstleistenden der Nationalen Volksarmee bei gleichzeitigem Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Damit erfolgt nach jahrelangen Bemühungen eine Gleichstellung mit Verunfallten bei der Bundeswehr, die einen Anspruch laut Bundesversorgungsgesetz haben.
Im Zuge der deutschen Einheit wurde die DDR-Verletztenrente, die ein Wehrdienstleistender der Nationalen Volksarmee für eine Schädigung – zum Beispiel aufgrund eines Unfalls – erhielt, in die gesetzliche Unfallversicherung überführt. Geschädigte Wehrdienst Leistende der Bundeswehr erhalten ihre Versehrtenrente hingegen aus dem Bundesversorgungsgesetz.
Unfallrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung wurden bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter voll angerechnet. Dagegen gilt die Versehrtenrente aus dem Bundesversorgungsgesetz bis zur Höhe der Grundrente als privilegiertes Einkommen. Bisher waren also NVA-Wehrdienstleistende Unfallopfer zweiter Klasse und stärker von Altersarmut betroffen.
Die korrigierte Anrechnung der Verletztenrente von Wehrdienst Leistenden der Nationalen Volksarmee erfolgte nach langem Drängen der Linksfraktion im Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch XII (Bundestagsdrucksache 18/6284).
„Ein langer Atem lohnt sich in der Politik – auch aus linker Opposition heraus. Denn auf Initiative meiner Fraktion sind Betroffene aus Ostdeutschland nun mit westdeutschen Betroffenen gleichgestellt worden. Damit konnte ein weiterer Schritt zur deutschen Einheit vollzogen werden“, so der Bundestagsabgeordnete Roland Claus, Ost-Koordinator der Linksfraktion im Bundestag.
„Endlich ist eine Gleichstellung mit Unfallversehrten der Bundeswehr erreicht. Ein wichtiger Erfolg für unsere betroffenen Verbandsmitglieder“, freut sich auch Uwe Köpsel, DBwV-Landesvorsitzender Ost.
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