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Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
zu einer erfolgreichen Personalgewinnung gehört die Attraktivität des Arbeitgebers. Ein Bestandteil hiervon ist die Personalentwicklung. Hierzu fand für die Tarifbeschäftigten ein halbjähriges Pilotprojekt in den Zuständigkeitsbereichen von vier Bundeswehrdienstleistungszentren statt, das vor einem Jahr endete. Von den 1?000 infrage kommenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben über 65 Prozent an den Qualifizierungsgesprächen teilgenommen, für die Hälfte von ihnen konnten Qualifizierungsmaßnahmen für höherwertige Dienstposten vereinbart werden. Somit war das Pilotprojekt sehr erfolgreich. Zielsetzung war seinerzeit eine neue gemeinsame Personalentwicklungskonzeption, die die beiden zivilen Statusgruppen berücksichtigen sollte. Zurzeit wird ein neues Personalentwicklungskonzept für die Beamtinnen und Beamten erstellt, das alle Laufbahnen umfassen soll.
Und für die Tarifbeschäftigten? Hier befinden sich das BMVg und der nachgeordnete Bereich noch in der Überlegungsphase, einen Zeitplan für die Herausgabe eines Personalentwicklungskonzepts für Tarifbeschäftigte oder gar eines statusübergreifendes Konzept gibt es auch noch nicht. Das heißt, eine Personalentwicklung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer findet zumindest zeitnah nicht statt. Angesichts des immer noch hohen Altersdurchschnitts käme dann eine mögliche Personalentwicklung für viele Tarifbeschäftigte zu spät. Ist das gewollt?
Natürlich wird eine Personalentwicklung im Arbeitnehmerbereich aus tarifrechtlichen Gründen anders aussehen müssen als die für die Beamtinnen und Beamten. Jedoch müssen die Angebote und Vorgaben in § 5 TVöD hinsichtlich der Qualifizierung endlich mit Leben gefüllt werden. Und zur Attraktivität gehören nicht nur Angebote zur Qualifizierung sondern auch Angebote von höher bewerteten Arbeitsplätzen für Tarifbeschäftigte. In einem Jahr sind Bundestagswahlen und es wäre auch im Sinne der Ministerin, wenn bis dahin eine tarifkonforme Personalentwicklung als echtes Attraktivitätsmerkmal für Tarifbeschäftigte in der Bundeswehr implementiert sein würde.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Klaus-Hermann ScharfVorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte
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