Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein ambitionierter Auftrag des Verteidigungsministers: Die Reorganisation des Bereichs Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
Der neue Player in der Innovationslandschaft der Bundeswehr
Neue Personalstruktur – nicht bloß ein Thema für das Unteroffizierkorps
Drei Tage nach Social Media-Verkündung: Verteidigungsminister und GI erlassen Tagesbefehl
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Erinnerung an Stefan Kamins
Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Die Polizeizulage ist jetzt ruhegehaltsfähig - und damit auch die Feldjägerzulage der Bundeswehr. Archivbild: DBwV/Yann Bombeke
Mit der gesetzlichen vollzogenen Besoldungsanpassung sind zum 1. Januar dieses Jahres einige Zulagen ruhegehaltsfähig geworden.
Nun hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zwei Infoschreiben zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- (Feldjägerzulage) sowie der Nachrichtendienstzulage und ein Formblatt zur Antragstellung herausgegeben. Dieses Formblatt ist jedoch nicht zu nutzen – es gelten weiter die Informationen, die wir Anfang des Monats auf unserer Homepage kommuniziert haben: Ehemalige Soldatinnen und Soldaten sowie Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr, die vor dem 01.01.2024 zur Ruhe gesetzt wurden, stellen einen formlosen Antrag unter Nennung ihrer Personalkennziffer an die Generalzolldirektion. Alle weiteren Daten werden von der Generalzolldirektion unmittelbar aus dem Personalwirtschaftssystem der Bundeswehr gezogen.
Für die ab dem 01.01.2024 zur Ruhe gesetzten Ruhegehaltsempfänger werden die Zulagen als ruhegehaltsfähiger Dienstbezug von Amts wegen bei der Festsetzung des Ruhegehaltes berücksichtigt.
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