Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
Kameradschaft und Selbstverständnis
„Die Bundeswehr braucht eine Revolution“
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bei den Tarifverhandlungen für den Bund und die Kommunen geht es zum einen um höhere Entgelte und zum anderen um bessere Arbeitszeitregelungen für die Beschäftigten. Foto: Fotolia
Überraschend haben die Schlichter bei den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen bereits am fünften Tag ihrer Verhandlungen eine Schlichtungsempfehlung vorgelegt.
Folgende wesentliche Vorschläge sind Gegenstand der Schlichtungsempfehlung:
Die von der Schlichtungskommission mehrheitlich unterstützte Empfehlung muss nun in einer eigenen Verhandlungsrunde zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern besprochen werden, die für den 5. April 2025 angesetzt ist. Die Verhandlungspartner haben die Möglichkeit, die Schlichtungsempfehlung anzunehmen, abzulehnen oder zu einem modifizierten Verhandlungsergebnis zu gelangen.
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