Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Vor einem gewaltigen Kraftakt – Interview mit Vizeadmiral Thomas Daum
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin. Die Bundesregierung gibt der Ukraine die Erlaubnis, von Deutschland gelieferte Waffen auch gegen militärische Ziele in Russland einzusetzen. Das teilte Sprecher Staffen Hebestreti am Freitag in Berlin mit.
«In den letzten Wochen hat Russlands insbesondere im Raum Charkiw von Stellungen aus dem unmittelbar angrenzenden russischen Grenzgebiet heraus Angriffe vorbereitet, koordiniert und ausgeführt», erklärte er. Gemeinsam sei man der Überzeugung, dass die Ukraine das völkerrechtlich verbriefte Recht habe, sich gegen diese Angriffe zu wehren. «Dazu kann sie auch die dafür gelieferten Waffen in Übereinstimmungen mit ihren internationalen rechtlichen Verpflichtungen einsetzen; auch die von uns gelieferten», teilte Hebestreit mit. Für die Erwiderung russischer Angriffe aus dem Grenzraum kommen theoretisch mehrere aus Deutschland gelieferten Waffen in Fragen. Dazu gehören zum Beispiel die Panzerhaubitze 2000 sowie Raketenwerfer vom Typ Mars II. Kurz vor der Bundesregierung hatte bereits am Donnerstagabend die US-Regierung bestätigt, dass sie der Ukraine die Erlaubnis erteilt hat, amerikanische Waffen in begrenztem Umfang gegen Ziele auf russischem Gebiet einzusetzen. Dies gelte aber ausschließlich für Gegenschläge zur Verteidigung der ostukrainischen Großstadt Charkiw, sagte ein US-Regierungsvertreter. Das ukrainische Militär solle in die Lage versetzt werden, gegen russische Streitkräfte vorzugehen, «die sie angreifen oder sich vorbereiten, sie anzugreifen». Davon abgesehen bleibe der Einsatz von US-Waffen auf Ziele in Russland aber verboten.
DIESE SEITE:
TEILEN:
FOLGEN SIE UNS: