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Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
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Erinnerung an Tobias Lagenstein und Thomas Tholi
Erinnerung an Hauptmann Markus Matthes
Gedenken: Erinnerung an Matthias Standfuß, Michael Diebel und Michael Neumann
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Kiew. In der Ukraine ist Zivilisten der Gebrauch von Waffen zur Abwehr des russischen Angriffs erlaubt worden. Das Gesetz trat bereits am Montag in Kraft, wie ukrainische Medien am Donnerstag berichteten. Auch legal im Land lebende Ausländer und Staatenlose können demnach Waffen erhalten und diese gegen russische Soldaten einsetzen. Die Waffenausgabe werde vom Innenministerium geregelt. Dem Gesetz zufolge sollen ausgegebene Waffen und Munitionsvorräte spätestens zehn Tage nach dem Ende des derzeit geltenden Kriegsrechts wieder abgegeben werden.
Vor allem in Kiew wurden in den ersten Kriegstagen bereits willkürlich Sturmgewehre und Munition ausgegeben. In den Nächten gab es Schießereien in den Straßen der Stadt mit drei Millionen Einwohnern, die erst nach der Verhängung einer strengen Ausgangssperre aufhörten. Beobachter befürchteten, dass Russland zivile Opfer mit der Gefährdung durch bewaffnete Zivilisten begründen könnte.
Der Kreml in Moskau kritisierte die nun erteilte Erlaubnis. «Wenn jemand mit einer Waffe in der Hand einen russischen Soldaten angreift, dann wird er auch zu einem Ziel», hieß es.
Vor zwei Wochen hat Russland den Krieg gegen die Ukraine begonnen. UN-Angaben zufolge sind bereits mehr als 500 Zivilisten getötet worden. Die Ukraine geht von weitaus höheren Opferzahlen aus.
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