Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Enttäuschung, Wut, Frustration – und Scheitern des Aufwuchses: Politiker warnen vor fatalen Folgen des Beförderungsstopps
Beförderungsstopp für Hauptfeldwebel und Hauptbootsleute ab 1. Juli
Vor einem gewaltigen Kraftakt – Interview mit Vizeadmiral Thomas Daum
Die TSK CIR ist ein unverzichtbarer Pfeiler moderner Landesverteidigung
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Gedenken: Vor 13 Jahren fiel Daniel Wirth in Afghanistan
Gedenken: Vor 17 Jahren fiel Hauptgefreiter Sergej Motz in Afghanistan
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Greifswald. Ein extrem tiefer Überflug eines Bundeswehr-Kampfflugzeugs über das Camp von Gegnern des G8-Gipfels im Jahr 2007 in Heiligendamm war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald am Mittwoch entschieden. Es gab damit rund 14 Jahre später einer Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern statt. Der Senat wertete den extremen Tiefflug als «rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG (Grundgesetz)».
Ein Tornado der Bundeswehr war am 5. Juni 2007 über das Protestcamp Reddelich geflogen. Der Einsatz erfolgte einen Tag vor Beginn des Gipfels als Amtshilfe für die Polizei. Der Fall hatte schon mehrere Gerichte und Instanzen beschäftigt.
Eine im Flugzeug installierte Kamera fertigte zwar Lichtbilder, die aber keine Identifizierung einzelner Personen ermöglichten. Soweit sich die Kläger auch auf eine Verletzung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung berufen hätten, seien die Klagen ohne Erfolg geblieben, so das OVG. (Az. 1 L 9/12 und 1 L 13/12)
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