70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Gefahr im Anflug: Warum Deutschland bei der Drohnenabwehr hinterherhinkt
Dein Patch kann Gutes tun!
„Das KSK genießt im internationalen Kreis vergleichbarer Spezialkräfte einen ausgezeichneten Ruf"
Körperliche und mentale Stärke sind der Schlüssel
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Greifswald. Ein extrem tiefer Überflug eines Bundeswehr-Kampfflugzeugs über das Camp von Gegnern des G8-Gipfels im Jahr 2007 in Heiligendamm war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald am Mittwoch entschieden. Es gab damit rund 14 Jahre später einer Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern statt. Der Senat wertete den extremen Tiefflug als «rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG (Grundgesetz)».
Ein Tornado der Bundeswehr war am 5. Juni 2007 über das Protestcamp Reddelich geflogen. Der Einsatz erfolgte einen Tag vor Beginn des Gipfels als Amtshilfe für die Polizei. Der Fall hatte schon mehrere Gerichte und Instanzen beschäftigt.
Eine im Flugzeug installierte Kamera fertigte zwar Lichtbilder, die aber keine Identifizierung einzelner Personen ermöglichten. Soweit sich die Kläger auch auf eine Verletzung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung berufen hätten, seien die Klagen ohne Erfolg geblieben, so das OVG. (Az. 1 L 9/12 und 1 L 13/12)
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