Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„Europa ist die wichtigste Garantie für die Zukunft“
„Frauen sind bei identischen Anforderungen und gleicher Ausbildung ebenso leistungsfähig wie Männer“
Mama, warum hast du eine Uniform?
Eine Frau, die mutig für ein anderes Leben kämpfte
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
16K3-Gedenkmarsch: Erinnerung an das Karfreitagsgefecht
Erinnerung an die Gefallenen vom OP North
Erzählen Sie Ihre Veteranengeschichte!
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Greifswald. Ein extrem tiefer Überflug eines Bundeswehr-Kampfflugzeugs über das Camp von Gegnern des G8-Gipfels im Jahr 2007 in Heiligendamm war rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald am Mittwoch entschieden. Es gab damit rund 14 Jahre später einer Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern statt. Der Senat wertete den extremen Tiefflug als «rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht der Kläger auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG (Grundgesetz)».
Ein Tornado der Bundeswehr war am 5. Juni 2007 über das Protestcamp Reddelich geflogen. Der Einsatz erfolgte einen Tag vor Beginn des Gipfels als Amtshilfe für die Polizei. Der Fall hatte schon mehrere Gerichte und Instanzen beschäftigt.
Eine im Flugzeug installierte Kamera fertigte zwar Lichtbilder, die aber keine Identifizierung einzelner Personen ermöglichten. Soweit sich die Kläger auch auf eine Verletzung ihres Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung berufen hätten, seien die Klagen ohne Erfolg geblieben, so das OVG. (Az. 1 L 9/12 und 1 L 13/12)
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