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4./AufklBtl 13 sammelt 4.345 Euro für den „Marsch zum Gedenken“
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Ein starkes Signal für die Veteranenbewegung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Rechtsanwalt Werner Nied verstand es, das Thema „Patientenverfügung“ informativ und interessant zu vermitteln. Foto: Siegbert Schneider
Wie sieht eine gute Patientenverfügung aus? Was muss zwingend in einer Patientenverfügung stehen? – diese und andere Fragen rund um das Thema Patientenverfügung beantwortete Rechtsanwalt Werner Nied vom Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe bei einer Veranstaltung der Kameradschaft ERH Würzburg-Veitshöchheim Mitte Oktober im Casino der Balthasar-Neumann-Kaserne. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis zeigte der Rechtsanwalt auf, wie detailliert und präzise eine Patientenverfügung gefasst sein sollte, um hilfreich Angehörigen und Ärzten im Falle eines Falles die Entscheidungen zum Wohle des Betroffenen zu erleichtern. Es ist bereits die zweite Vortragsveranstaltung in Kooperation mit dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe, die auch dieses Mal auf großes Interesse der Mitglieder stieß.
Vorsitzender Feldwebel d.R. Siegbert Schneider stimmte die Mitglieder der Kameradschaft auf den geplanten adventlichen Jahresabschluss im Casino der Balthasar-Neumann-Kaserne am 8. Dezember 2021 ein und gab einen Ausblick auf das Jahresprogramm 2022.
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