Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das lohnt sich: Der Prozentsatz der sogenannten Hauptverwendung für die herausgehobene Tätigkeit sinkt auf 70 Prozent
Berlin. Mit dem Monat August ist die überarbeitete Fassung der Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsrecht in Kraft. Auch wenn diese Regelung, die den seit Ende der neunziger Jahre bestehenden Vorgänger ablöst, vor allem für die Verwaltung von Bedeutung ist, verstecken sich im Detail auch wichtige Regelungen, mit teils erheblichen Auswirkungen für die Menschen der Bundeswehr. Aus diesem Grund hat der Verband die Überarbeitung intensiv begleitet und seine Vorstellungen und Forderungen eingebracht.Ein wesentliche Verbandsforderung konnte dabei erreicht werden: Im Bereich der Stellenzulagen ist es erforderlich, dass ein bestimmter Prozentsatz der sogenannten Hauptverwendung für die herausgehobene Tätigkeit aufgebracht wird, um in den Genuss einer Stellenzulage zu kommen. Dieser Prozentsatz lag bisher bei 80 Prozent und konnte nun vor allem durch unsere Intervention auf 70 Prozent reduziert werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass nun mehr Handlungssicherheit in der Vergabepraxis herrscht und durch die Reduzierung eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten möglich ist.Insgesamt zeigt sich dabei wieder einmal: Beharrlichkeit zeichnet sich aus. Denn bereits in der Vergangenheit haben wir diese Forderung erhoben und freuen uns nun über den Erfolg.
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