70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das lohnt sich: Der Prozentsatz der sogenannten Hauptverwendung für die herausgehobene Tätigkeit sinkt auf 70 Prozent
Berlin. Mit dem Monat August ist die überarbeitete Fassung der Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsrecht in Kraft. Auch wenn diese Regelung, die den seit Ende der neunziger Jahre bestehenden Vorgänger ablöst, vor allem für die Verwaltung von Bedeutung ist, verstecken sich im Detail auch wichtige Regelungen, mit teils erheblichen Auswirkungen für die Menschen der Bundeswehr. Aus diesem Grund hat der Verband die Überarbeitung intensiv begleitet und seine Vorstellungen und Forderungen eingebracht.Ein wesentliche Verbandsforderung konnte dabei erreicht werden: Im Bereich der Stellenzulagen ist es erforderlich, dass ein bestimmter Prozentsatz der sogenannten Hauptverwendung für die herausgehobene Tätigkeit aufgebracht wird, um in den Genuss einer Stellenzulage zu kommen. Dieser Prozentsatz lag bisher bei 80 Prozent und konnte nun vor allem durch unsere Intervention auf 70 Prozent reduziert werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass nun mehr Handlungssicherheit in der Vergabepraxis herrscht und durch die Reduzierung eine Erweiterung des Kreises der Berechtigten möglich ist.Insgesamt zeigt sich dabei wieder einmal: Beharrlichkeit zeichnet sich aus. Denn bereits in der Vergangenheit haben wir diese Forderung erhoben und freuen uns nun über den Erfolg.
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