Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Kyros Mossadegh, der Schah und die Mullahs
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Berlin - Der Verteidigungsausschuss des Bundestags will wegen eines Informationslecks in einer geheimen Sitzung zum Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr die Staatsanwaltschaft einschalten. Das Gremium forderte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) am Freitag (31. März 2017) in einem Brief auf, Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat zu veranlassen. Einen entsprechenden Bericht der Funke Mediengruppe bestätigte der Ausschussvorsitzende Wolfgang Hellmich (SPD) der Deutschen Presse-Agentur. Geheimnisverrat wird laut Paragraf 353b Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft.Generalinspekteur Volker Wieker hatte den Ausschuss in einer am Ende als geheim eingestuften Sitzung über einen Luftschlag der Koalition gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien unterrichtet, bei dem zahlreiche Zivilisten ums Leben gekommen sein sollen. «Tornado»-Aufklärungsjets der Bundeswehr hatten vor dem Bombardement Bilder von dem Angriffsziel geliefert. Die Informationen aus dem Ausschuss gelangten trotzdem an die Öffentlichkeit. Zuerst berichteten am Mittwoch die «Süddeutsche Zeitung» und die ARD darüber. An den Sitzungen des Verteidigungsausschusses nehmen in der Regel auch Vertreter des Verteidigungsministeriums und des Auswärtigen Amts teil. Auch Ländervertreter können gegebenenfalls dabei sein.
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