Mannschaften, eine Dienstgradgruppe vor großen Aufgaben
„So einen Aufwuchs hat es seit 1955 nicht gegeben“
Antrittsbesuch bei L92
AG X: Vier Jahre, viele Erfolge – Ergebnisse, die wirken
Aus der Not geboren, im Kalten Krieg bestanden, international bewährt und für die Zukunft bereit – 70 Jahre Bundeswehr
„Viele haben mich für verrückt erklärt, aber mein Entschluss stand felsenfest.“
DBwV für neuen Wehrdienst: Freiwilligkeit allein wird nicht reichen
„Ich suche Kameraden, denen ich ohne Vorbehalte vertrauen kann.“
Panzerbrigade 45: Einsatzversorgung in Litauen gesichert
Verbandserfolg: Ehepartnerzuschlag für ins Ausland mitreisende Ehegatten durchgesetzt
Zeitsoldaten als Fachkräfte gefragt
Berufsinformationsmesse in Burg
Bundestag berät über vier Auslandseinsätze
UNMISS und EU NAVFOR Aspides sollen bis 2026 verlängert werden
Bundestag verlängert Mandate für drei Auslandseinsätze
Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Gedenken: Erinnerung an Patrick Behlke und Roman Schmidt
Gedenken: Erinnerung an Feldwebel Alexander Arndt
Gedenken: Erinnerung an Oberstabsarzt Dr. Dieter Eißing
Erinnerung an Oberfeldwebel Florian Pauli
Wichtige Vorarbeit für die Hauptversammlung: der Koordinierungsausschuss
Countdown zur Hauptversammlung: Genau hinschauen und nachrechnen
Auf dem Weg zur Hauptversammlung 2025 – Wir gestalten mit!
Bildergalerie: Gesichter der Hauptversammlung
Berlin. Das Verteidigungsministerium stuft nach der Machtübernahme der militant-islamistischen Taliban auch 13 mit Werkverträgen beauftragte afghanische Fluglotsen als Ortskräfte ein. Diese werden nun in das Ortskräfteverfahren aufgenommen, mit dem ein Schutz in Deutschland möglich wird. Bei genauer Prüfung sei festgestellt worden, dass sich hinter den Werkverträgen Beschäftigungsverhältnisse verbergen, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch in Berlin. «Das gibt uns auch die Möglichkeit, im Rahmen unseres Ermessensspielraums die Fluglotsen zu Ortskräften zu erklären und in das Ortskräfteverfahren mit aufzunehmen.» Zu anderen möglichen Fällen sagte er, die einzelnen Verträge müssten genau geprüft werden.
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