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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
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Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
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Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bundeswehrsoldaten tragen am 10. Juni 2003 auf dem militärischen Teil des Köln-Bonner Flughafens den Sarg eines gefallenen Kameraden. Vier deutsche ISAF-Soldaten waren drei Tage zuvor in Kabul einem Selbstmordanschlag zum Opfer gefallen. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | MICHAEL SOHN
Zu Beginn der Afghanistan-Mission hatte die Bundeswehr nur wenige gepanzerte Fahrzeuge im Einsatz. Am 7. Juni 2003 wurde dies vier deutschen Soldaten zum Verhängnis: Sie fielen bei einem Attentat auf den Bus, der sie zum Flughafen in Kabul bringen sollte.
Oberfeldwebel Carsten Kühlmorgen, Oberfähnrich Andrejas Beljo, Feldwebel Helmi Jimenez-Paradies und Stabsunteroffizier Jörg Baasch starben in den Trümmern des ungepanzerten Busses. Weitere 31 Menschen erlitten zum Teil schwerste Verwundungen. Besonders tragisch: Sie alle waren am Ende des Einsatzes angelangt, vom Flughafen aus sollte es zurück in die Heimat gehen.
Mit der Zeit brachte die Bundeswehr mehr geschützte Fahrzeuge in den Einsatz, doch es dauerte noch Jahre, bis sich die Politik dazu durchrang, von „kriegsähnlichen Zuständen“ in Afghanistan zu sprechen. Die gefallenen und verwundeten Kameraden in würdiger Erinnerung zu behalten und ihrer immer wieder zu gedenken ist dem DBwV ein Anliegen von höchster Priorität. All die Frauen und Männer, die bei der Verteidigung von Freiheit und Demokratie ihr Leben verlieren oder zu Schaden kommen, dürfen niemals in Vergessenheit geraten.
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