Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Ein Zeugnis dessen, was passiert, wenn Politik an ihre Grenzen stößt
300 Seminare für einen geordneten Übergang in den Ruhestand
DBwV für neues Artikelgesetz Militärische Sicherheit, fordert aber Nachbesserungen
Bundesregierung beschließt Novellierung des Versorgungsausgleichsrechts
Hohe Spritpreise Entlastungsprämie „Schritt in die richtige Richtung“ - Anhebung beim „Kilometergeld“ notwendig
Trumps strategischer Fehlschluss trifft auch Europa
Die alte Raubkatze und der Mut der Ukrainer
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Nächste Runde für die Soldata: Bundesweite Job- und Bildungsmesse für Soldaten
EuGH: Fahrten von einem zentralen Stützpunkt zu wechselnden Einsatzorten können Arbeitszeit sein
Kabinett beschließt Novellierung der Bundeslaufbahnverordnung – wichtige Forderungen umgesetzt
Anpassung des Auslandsverwendungszuschlags in Jordanien und Erbil
Bundeswehr bleibt im Einsatz gegen IS
Weihnachtszeit im Libanon und in Litauen
Bundestag verlängert EU- und Nato-Mission im Mittelmeer
Internationaler 16K3-Marsch als Zeichen der Erinnerung
Gedenken: Vor 16 Jahren fielen vier Soldaten in Afghanistan
Ein Ausweis, der mehr als Anerkennung sein kann
16 Jahre nach dem Karfreitagsgefecht: Mehr als 26.000 machen beim 16K3-Gedenkmarsch mit
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Alle vier Jahre finden richtungsentscheidende Wahlen statt, mit denen „alle“ Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer in der Bundeswehr ihre Vertreter in die Personalräte entsenden.
Vom 9. bis zum 11. Mai 2016 haben alle Soldatinnen und Soldaten in für Soldaten personalratsfähigen Dienststellen die Möglichkeit der Stimmabgabe.
Was für unsere zivilen Kolleginnen und Kollegen seit Jahrzehnten selbstverständlich ist, trifft bei Soldaten immer noch auf eine gewisse Skepsis. Die Quoten der Wahlbeteiligung belegen das leider immer wieder. So können sich die Gewerkschaften und Berufsverbände mit ziviler Ausrichtung darüber freuen, dass sich mehr als 50 Prozent ihrer Klientel an der Wahl beteiligen. Die Soldatinnen und Soldaten kamen hingegen bei den Personalratswahlen 2012 auf eine Wahlbeteiligung von lediglich rund 47 Prozent. Dabei ist zu bedenken, dass eine geringe Wahlbeteiligung oft die Ergebnisse verwässert.
Es bleibt also die Feststellung: Sie werden bei der Gestaltung des täglichen Dienstes, bei Betreuung und Fürsorge und anderen Angelegenheiten von Amts wegen auch von Personalräten vertreten, wenn Sie nicht von Ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch machen. Sie leben dann jedoch vier Jahre mit dem möglicherweise unerwünschten Ergebnis. Die Beteiligungsrechte für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind ein herausragendes Merkmal. Wenn wir über den Tellerrand schauen, können wir nüchtern feststellen, dass bei der weit überwiegenden Zahl unserer Verbündeten Beteiligungsabstinenz das Maß der Dinge ist.
Die Bundeswehr leistet sich zwar weiter ein duales Vertretungssystem durch Personalräte und Vertrauenspersonen, aber diese Interessenvertreter sind Organe mit Rechtsanspruch auf Gestaltungsspielraum. Kurzum: Nicht ob, sondern wie und durch wen Mitbestimmung gelebt wird, können Sie noch in diesen Tagen entscheiden.
Nur wo „Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr“ auf dem Wahlzettel steht, für
ist auch der „Deutsche BundeswehrVerband“ drin.
Nutzen Sie Ihr Stimmrecht! Gehen Sie wählen!
Andreas Hubert, Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte
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