70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zielgruppentagung des Unterstützungsbereichs
Team Luftwaffe: Verantwortung übernehmen – Zukunft gestalten
Das Leben der anderen
„Last Call!“ – Der letzte Bundeswehr-Einsatz in Kabul
Kampfschwimmer – der Kern der Spezialkräfte der Marine
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Alle vier Jahre finden richtungsentscheidende Wahlen statt, mit denen „alle“ Soldaten, Beamte und Arbeitnehmer in der Bundeswehr ihre Vertreter in die Personalräte entsenden.
Vom 9. bis zum 11. Mai 2016 haben alle Soldatinnen und Soldaten in für Soldaten personalratsfähigen Dienststellen die Möglichkeit der Stimmabgabe.
Was für unsere zivilen Kolleginnen und Kollegen seit Jahrzehnten selbstverständlich ist, trifft bei Soldaten immer noch auf eine gewisse Skepsis. Die Quoten der Wahlbeteiligung belegen das leider immer wieder. So können sich die Gewerkschaften und Berufsverbände mit ziviler Ausrichtung darüber freuen, dass sich mehr als 50 Prozent ihrer Klientel an der Wahl beteiligen. Die Soldatinnen und Soldaten kamen hingegen bei den Personalratswahlen 2012 auf eine Wahlbeteiligung von lediglich rund 47 Prozent. Dabei ist zu bedenken, dass eine geringe Wahlbeteiligung oft die Ergebnisse verwässert.
Es bleibt also die Feststellung: Sie werden bei der Gestaltung des täglichen Dienstes, bei Betreuung und Fürsorge und anderen Angelegenheiten von Amts wegen auch von Personalräten vertreten, wenn Sie nicht von Ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch machen. Sie leben dann jedoch vier Jahre mit dem möglicherweise unerwünschten Ergebnis. Die Beteiligungsrechte für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind ein herausragendes Merkmal. Wenn wir über den Tellerrand schauen, können wir nüchtern feststellen, dass bei der weit überwiegenden Zahl unserer Verbündeten Beteiligungsabstinenz das Maß der Dinge ist.
Die Bundeswehr leistet sich zwar weiter ein duales Vertretungssystem durch Personalräte und Vertrauenspersonen, aber diese Interessenvertreter sind Organe mit Rechtsanspruch auf Gestaltungsspielraum. Kurzum: Nicht ob, sondern wie und durch wen Mitbestimmung gelebt wird, können Sie noch in diesen Tagen entscheiden.
Nur wo „Deutscher BundeswehrVerband – für die Menschen in der Bundeswehr“ auf dem Wahlzettel steht, für
ist auch der „Deutsche BundeswehrVerband“ drin.
Nutzen Sie Ihr Stimmrecht! Gehen Sie wählen!
Andreas Hubert, Vorsitzender Fachbereich Beteiligungsrechte
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