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Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
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Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
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Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Eine sozialverträgliche Absicherung der notwendigen Veränderungsprozesse ist weiterhin erforderlich. Foto: DBwV
Ende des Jahres läuft der Tarifvertrag über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) aus. Es stellt sich die Frage, ob dieses, über zwei Jahrzehnte sehr erfolgreiche Tarifwerk weiterhin benötigt wird. Die Gewerkschaften – und mit ihnen auch der DBwV – beantworten diese Frage eindeutig mit Ja.
Aber warum? Ist es nicht so, dass der Personalabbau bei den Tarifbeschäftigten der Vergangenheit angehört und nun gerade diese Statusgruppe wieder verstärkt aufwachsen soll vor dem Hintergrund der Rückbesinnung auf Landes- und Bündnisverteidigung? Dem ist so. Dennoch befindet sich die Bundeswehr weiterhin im Wandel, derzeit mit dem eben benannten Schwerpunkt der Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung.
Die daraus zu erfolgenden strukturellen Veränderungen werden grundsätzlich zwar keinen Personalabbau verursachen – eher ist das Gegenteil der Fall. Jedoch können die notwendigen Veränderungen wie Umgliederungen, Verlegungen, Auflösungen, Zusammenlegungen oder Neuerrichtungen von Dienststellen soziale Härten verursachen, von denen Tarifbeschäftigte besonders betroffen sein werden. Eine sozialverträgliche Absicherung der notwendigen Veränderungsprozesse ist also weiterhin erforderlich.
Ob in einem verlängerten TV UmBw – oder möglicherweise einem Nachfolgetarifvertrag – alle bisherigen Instrumente weiterhin Bestand haben werden, wird zu prüfen sein. Die Härtefallregelung, mit der vor allem ältere Tarifbeschäftigte den TV UmBw verbinden, könnte zukünftig nicht mehr benötigt werden, sollte jedoch meines Erachtens als wirklich allerletztes Mittel weiterhin Bestand haben. Die hierfür anzuwendenden Fälle dürften wie in den letzten Jahren sehr überschaubar bleiben.
Neben dem Kündigungsschutz und der Einkommenssicherung sollte – anders als in der Vergangenheit – zukünftig der Schwerpunkt auf die Qualifizierung verbunden mit einer Anspruchsberechtigung gelegt werden. Da die Veränderungsprozesse vielfach auch mit der Digitalisierung einhergehen dürften, wären zutreffende Bezüge auf den existierenden Digitalisierungstarifvertrag (DigiTV) sinnvoll.Bis zum Auslaufen des TV UmBw sind es keine vier Monate mehr. Die AG Zukunft Tarifbeschäftigte im BMVg soll die Notwendigkeit einer Verlängerung behandeln. Letztendlich muss das BMVg das Bundesministerium des Innern überzeugen, denn dieses führt – zusammen mit den tarifvertragsschließenden Gewerkschaften – die Tarifverhandlungen.
Mit herzlichen Grüßen Ihr Vorsitzender Fachbereich Zivile Beschäftigte Klaus-Hermann Scharf
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