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Klartext in spannenden Zeiten
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Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
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Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Das Zulagenwesen der Bundeswehr muss angesichts der gewaltigen Herausforderungen dringend reformiert werden. Foto: Bundeswehr/Jana Neumann
Geduld ist sicher eine Tugend – aber irgendwann muss es auch mal weitergehen. Das gilt aus Sicht des Verbandes auch und ganz besonders für das Zulagenwesen, das angesichts der gewaltigen Herausforderungen der Bundeswehr nicht mehr zeitgemäß ist und dringend reformiert werden muss. Wir haben in den vergangenen Monaten auf der Arbeitsebene immer wieder Gespräche dazu geführt – doch die Antwort war stets: Gerne würde man loslegen, doch das Bundesinnenministerium (BMI), an dieser Stelle federführend, sei leider noch nicht startklar. Grund: Das auf „Halt“ gestellte Bundesalimentationsgesetz, auch so eine Endlos-Baustelle, sorge in der zuständigen Abteilung für Stau.
Keine gute Begründung, sondern aus Sicht des DBwV fast schon eine Ausrede für Untätigkeit. Das muss sich schnellstens ändern, denn die Zulagen sind von unschätzbarer Bedeutung für den Bereich Personalgewinnung und -bindung. Der Vorsitzende Zentraler Bereich, Hauptmann Lukas Jochum, erläutert: „Zulagen dienen unter anderem als Hygienefaktoren und sind nicht unwesentlich für die Motivation unserer Truppe! Schaue ich mir den Bereich der Erschwerniszulagen an, wirkt das gefühlt wie aus der Steinzeit!“Erschwerniszulagen, ein gutes Beispiel: Hier warten wir schon seit Jahren. Nach dem Bundesbesoldungsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2020 hat das BMI die Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung in Aussicht gestellt. Ist nicht passiert. Es ist dem DBwV zwar immer wieder gelungen, Verbesserungen im Zulagenwesen durchzusetzen, aber immer noch fehlt die Inflationsbereinigung auf gesamter Breite.
Nach Auffassung des Bundesvorsitzenden Oberst André Wüstner müssen dringend auch die Stellenzulagen an sich angepasst werden. Mittlerweile ist das Thema nach einer Vielzahl von Gesprächen auch im Parlament angekommen, es häufen sich die Nachfragen an die Bundesregierung. Das hat Oberst Wüstner zum Anlass genommen, im BMVg nun die Schaffung einer abgestimmten Bedarfsforderung bis Ende des Jahres einzufordern. Ein Impuls, den Staatssekretär Nils Hilmer erfreulicherweise aufgegriffen hat: Er hat die entsprechenden Abteilungen damit beauftragt.
„Das Zulagenwesen hat für die Bundeswehr eine enorme Bedeutung. So lange nicht die Erarbeitung einer neuen Besoldungssystematik in Angriff genommen wird, bleibt dies ein wichtiger Bestandteil für eine bedarfsgerechte Besoldung, die nicht nur den Besonderheiten des Dienstes in der Bundeswehr Rechnung trägt, sondern auch die unterschiedlichen Rollen, Aufgaben und Verantwortungsbereiche mit ihren teils enormen Härten und Erschwernissen abbildet. Eine gute, auch über Zulagen geschaffene, ganzheitliche Besoldung sorgt dafür, dass Wertschätzung und Anerkennung keine leeren Worthülsen bleiben“, so der Bundesvorsitzende.
Grundlage für diese Entwicklungen ist harte Verbandsarbeit. So haben die Bundesvorstandsmitglieder im DBwV schon im II. Quartal begonnen, vor dem Hintergrund der Beschlusslage des DBwV über das notwendige Paket, zuvorderst mit Blick auf die Erschwerniszulagen, zu beraten. Seit September läuft nun die Untersuchung mit Blick auf die Stellenzulagen. Beides wird unter anderem im Zuge einer Tagung der zuständigen Arbeitsgruppe reflektiert und verbandspolitisch operationalisiert. Parallel laufen die Abstimmungen im Bereich der Säulenvorstände und der Fachmandatsträger in Verbindung mit den Bedarfsträgern (Kommandos und Ämter) der Bundeswehr. Ziel ist, einerseits einen breiten Ansatz samt Verständnis für die Anpassungsbedarfe zu erzeugen und andererseits über die Beteiligungsgremien beim BMVg bereits entsprechende Forderungen flankierend einzubringen. „Auch wenn der Start bisher zäh verlaufen ist, sehen wir einem Gesetzgebungsverfahren im kommenden Jahr zuversichtlich entgegen“, so der Vorsitzende Fachbereich Besoldung, Haushalt und Laufbahnrecht, Oberstleutnant i.G. Dr. Detlef Brandenstein.
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