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Besoldungsempfänger, Versorgungsempfänger und Tarifbeschäftigte können sich schon bald über mehr Geld auf dem Konto freuen Foto: DBwV/Kruse
Berlin. Wie bereits berichtet, haben sich die Tarifparteien Mitte April 2018 für den Bund im Rahmen des Tarifergebnisses geeinigt. Diese Einigung sieht eine lineare Erhöhung der Entgelte in den allgemeinen Tabellen in drei Schritten vor:Rückwirkend zum 1. März 2018 steigen die Entgelte im Schnitt um 3,19 Prozent, zum 1. April 2019 im Schnitt um 3,09 Prozent und ab dem 1. März 2020 im Schnitt um 1,06 Prozent.
Zudem sieht die Vereinbarung eine Einmalzahlung von 250 Euro bis einschließlich Entgeltgruppe 6 vor, ebenfalls zum Stichpunkttermin 1. März 2018.Anders als die Jahre zuvor und somit auch für uns als DBwV überraschend sieht der aktuelle Entwurf eine Besonderheit vor: Die prozentuale Erhöhung wird nicht auf alle Tabellenwerte einheitlich übertragen, sondern es werden unterschiedliche prozentuale Erhöhungen vorgenommen, die von Entgeltgruppe zu Entgeltgruppe (vergleichbar Besoldungsgruppen) und von Entgeltstufe zu Entgeltstufe (vergleichbar Erfahrungsstufen) unterschiedlich sind, wodurch es zum Teil zu erheblichen Abweichungen zwischen den Personengruppen kommt.
Das ist auch der Grund, warum der DBwV eine Neupositionierung in Bezug auf die verbandlichen Forderungen vorgenommen hat, um alle Mitgliederinteressen zu berücksichtigen. Insoweit fordern wir, dass die oben bezeichneten Linearwerte auf alle Besoldungsgruppen übertragen werden und damit dieses Mal keine „wirkungsgleiche“ Übertragung erfolgt.
Entsprechend unserer Forderung ist beabsichtigt, die Bezüge wie folgt anzuheben:
Im ersten Erhöhungsschritt ist der einmalige Abzug für die sogenannte Versorgungsrücklage enthalten. Daher ist vom Tarifergebnis einmalig 0,2 Prozent abzuziehen (§ 14a BBesG).
Im weiteren Verlauf ist der DBwV am Gesetzentwurf, der Voraussetzung für die Übertragung des Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung ist, beteiligt gewesen und wir haben uns entsprechend unserer Rolle als Spitzenverband der Menschen der Bundeswehr gegenüber dem BMI eingebracht. Zu kritisieren ist, dass die meisten Stellen- und Erschwerniszulagen nicht angehoben werden und damit eine schleichende Entwertung herausgehobener Funktionen eintritt. In diesem Zusammenhang sprach Oberstleutnant i.G. Detlef Buch, der als zuständiges Bundesvorstandsmitglied den Bereich Besoldung fachlich begleitet, von einer „Stagnation der Wertschätzung“, die so nicht hinnehmbar sei.
Wie gewohnt war dann noch der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung notwendig, der am 6. Juli erfolgte. Er ist Voraussetzung dafür, dass die Bezüge der Besoldungs- und Versorgungsempfänger unter Vorbehalt rückwirkend zum 1. März 2018 ausgezahlt werden können. Nach derzeitigem Stand ist damit weiterhin zum Oktober 2018 zu rechnen.Zu einigen für Tarifbeschäftigte wichtigen Bestimmungen finden noch sogenannte redaktionelle Abstimmungsgespräche statt. Deswegen werden wir die abschließende Entgelt-/Besoldungstabelle mit dem ersten Erhöhungsschritt seit dem 1. März 2018 erst der September-Ausgabe des Magazins als handliche Broschüre beilegen. Den vorläufigen Stand haben wir jedoch für Sie schon einmal aufbereitet. Sie finden ihn hier. Natürlich stehen die Zahlen aus den genannten Gründen noch unter Vorbehalt.Im internen Bereich des Verbands ist für unsere Mitglieder zudem ein sogenanntes FAQ hinterlegt, in dem die wichtigsten Fragen noch einmal zusammengefasst und vertiefende Informationen hinterlegt sind.
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