Stellungnahme des DBwV zum Bundesalimentationsgesetz
Beförderungsstopp für Feldwebel: Fragen über Fragen!
Schweriner Sicherheitsdialog: Künstliche Intelligenz zwischen Potenzial und Gefahr
Übertragung Tarifabschluss und verfassungskonforme Alimentation
Kabinettssitzung im Bendlerblock: Bundesregierung beschließt Reservestärkungsgesetz und Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
„Wir.Frauen.DBwV“ – Gemeinsam Zukunft gestalten
Infektionen sind unmittelbarer Faktor militärischer Verwundbarkeit
Im Bundestag: Bundeskanzler Friedrich Merz stellt sich den Fragen der Abgeordneten
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Erinnerung an Alexander Schleiernick, Oleg Meiling und Martin Brunn
Berlin feiert die Veteranen
Sichtbares Zeichen des Gedenkens und der Wertschätzung
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
Bei der Landesversammlung 2021 werden sich die über 200 Delegierten aus Süddeutschland nicht wie in der Vergangenheit in Bamberg treffen können. Archivfoto: DBwV/Ingo Kaminsky
Gemäß § 18 der Satzung des Deutschen BundeswehrVerbandes in der Form der Beschlussfassung der 20. Hauptversammlung findet die Landesversammlung Süddeutschland vom 12. bis 14. Juli 2021 statt.
Diese ist gemäß § 18 Absatz 1 eine Antragsversammlung und die Inhalte sind in § 21 geregelt. Alle Kameradschaften wurden mit dem Rundschreiben des Landesvorsitzenden vom November 2020 zur Vorbereitung der Landesversammlung informiert und auf die weiteren Fristen und Abläufe hingewiesen.
Jede(r) gewählte und angemeldete Delegierte erhält zeitgerecht eine persönliche Einladung des Landesvorsitzenden sowie einen Ordner mit allen notwendigen Inhalten, u. a. Leitanträge und Anträge aller Kameradschaften des Landesverbandes.
Die Besonderheit in diesem Jahr bedingt durch Corona ist, dass die gesamte Landesversammlung digital durchgeführt und jeder Delegierte per Videokonferenz zugeschaltet wird. Hierzu erfolgt ein Rundschreiben des Landesvorsitzenden an alle Kameradschaften.
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