Beförderungsstopp: Einen Schritt weiter, aber noch lange nicht am Ziel
70 Jahre DBwV – Die Erfolgsgeschichte geht weiter
Ein Abend im Zeichen des Jubiläums
Klartext in spannenden Zeiten
Zulagenwesen nicht mehr zeitgemäß – der DBwV macht jetzt Druck!
Es bleibt spannend – der Krimi um die soldatenfeindliche Regelung im Jahressteuergesetz 2026
Pistorius: „Vielfalt ist kein Zeitgeist“
Die Zeit des Abwartens ist vorbei!
Leistungen im Soldatenentschädigungsgesetz werden angepasst
Brücke in die Zukunft: Die Tagung für Soldaten auf Zeit
Vom Dienstherrn zum Arbeitgeber: Wie Soldaten im Justizvollzug eine neue Zukunft finden
SaZ-Onlinetreff: Rentenansprüche sichern – Nachversicherung, Aufstockung und Übergangsleistungen richtig nutzen
Mandat ein letztes Mal verlängert: Bundeswehreinsatz UNIFIL im Libanon
EUFOR Althea und KFOR: Bundestag stimmt für Verlängerung
Bundestag berät über letztmalige Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Libanon
Bundestag berät über die Bundeswehrbeteiligung an KFOR und EUFOR ALTHEA
Erinnerung an Hauptfeldwebel Mischa Meier
Marsch zum Gedenken endet in der Gluthitze Berlins
Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2026
Erinnerung an Andreas Heine und Christian Schlotterhose
Resolution der 22. Hauptversammlung: DBwV fordert ein Artikelgesetz Aufwuchs und die Einführung einer Wehrpflicht
Europa und Ehrungen stehen im Mittelpunkt
Die 22. Hauptversammlung: Das sagen die Delegierten
Überwältigende Mehrheit für Oberst André Wüstner
KERH-Vorsitzender Bernd Uiffinger (r.) bat Sandra Schäfer von der Pflegeberatung Compass, zu den wesentlichen Vorsorgedokumenten zur Absicherung eines selbstbestimmten Lebens vorzutragen. Foto: Ingo Kaminsky
Auch weil die meisten Mitglieder der Kameradschaft ERH Ellwangen selbst bereits für ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter vorgesorgt haben, war es ihnen wichtig, sich über Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmachten auf den aktuellen Stand zu bringen.
Vorsitzender Stabsfeldwebel a.D. Bernd Uiffinger hatte deshalb Sandra Schäfer von der privaten Pflegeberatung Compass gebeten, bei der Mitgliederversammlung auf wesentliche Punkte bei der Abfassung solcher wichtigen Dokumente für die eigene Vorsorge hinzuweisen.
Die gelernte Krankenschwester mit zehnjähriger Praxis auf einer Intensivstation eines Krankenhauses überzeugte mit ihren Argumenten für eine Vorsorge und beantwortete kompetent die Fragen der Teilnehmer. Sie riet gerade bei der Vorbereitung einer Patientenverfügung, die weit mehr gesundheitliche Aspekte umfasse als die Vorsorgevollmacht, den Hausarzt zu konsultieren. Auch sei es wichtig, Patientenverfügungen zugänglich und sichtbar im Haus aufzubewahren (Stichwort Notfalldose, Hinweisaufkleber), so dass Rettungsdienste und Ärzte rechtzeitig Kenntnis davon erhalten können. Wie eine Vorsorgevollmacht könne man auch eine Patientenverfügung in einem Zentralregister hinterlegen. Über die dazugehörige Notfallkarte im Portemonnaie ist damit die Information nahezu in jedem gesundheitlichen Notfall verfügbar. Mit einer Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus beuge man einer Bestellung eines gerichtlichen Betreuers vor, so Schäfer, und gebe zudem Betreuungspersonen Sicherheit für Entscheidungen in Notfällen. Auch das mag ein Argument dafür gewesen sein, weshalb Mitglieder ohne eine solche Vorsorgevollmacht sich nun endlich doch einmal diesem Thema annähern wollen.
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