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Gesetzentwurf: Beschaffung soll weiter beschleunigt werden
Anpassung der Geldleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz zum 1.Juli 2025
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Bundestag berät über drei Auslandseinsätze
Schweres Gewusel im Kopf
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120 Kilometer für 120 Gefallene
Mit jedem Schritt ein Zeichen – Startschuss für den Marsch zum Gedenken 2025
27 Kilometer für gefallene NATO-Soldatinnen und Soldaten
Einsatz, Trauma, Heimkehr – drei Stimmen, die unter die Haut gehen
Auf höchstes Interesse traf bei den Mitgliedern der Kameradschaft ERH Memmingen der Vortrag von Fachanwältin Susanne Kristin zu den „7 Todsünden beim Vererben“. Foto: Detlef Döring
Memmingen. Faulheit, Eitelkeit, Maßlosigkeit, Zorn, Geiz, Missgunst, Wollust: „Was haben diese Begriffe mit dem Vererben zu tun?“ fragten sich die Mitglieder der Kameradschaft ERH Memmingen. RA’in Susanne Kristin weiß die Antwort auf diese Frage und informierte die Kameradschaft in einem Vortrag über diese „7 Todsünden beim Vererben“.
Knapp 60 angemeldete Teilnehmer lauschten dem äußerst interessanten, kurzweiligen und informativen Vortrag. Mit sehr anschaulichen Beispielen aus ihrer langjährigen Arbeit zeigte die renommierte Fachanwältin für Familien- und Erbrecht auf, welche Folgen kein oder aber auch ein falsch verfasstes Testament haben kann.
Bevor der Vorsitzende der Kameradschaft Hptm a. D. Detlef Döring die Anwesenden über den Ablauf der zurückliegenden Landesversammlung Süddeutschland in Bamberg sowie über die aktuellen Geschehnisse und Handlungsfelder des Verbandes informierte, ehrte er drei Mitglieder für ihre langjährige Treue zum DBwV. Leutnant d.R. Thomas Utz sowie Oberstleutnant a.D. Michael Weiss erhielten die Treueurkunde und -nadel für 25 Jahre Mitgliedschaft im DBwV, Stabsfeldwebel a.D. Klaus Schmidt für 60 Jahre Mitgliedschaft.
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